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AHO Aktuell - 15.04.2001

Richtiges Verhalten im Wald - Hunde an die Leine


Münster (LK) - Seit ein paar Tagen liegt endlich Frühlingsduft in der
Luft. Gerade noch rechtzeitig zu den Osterferien lockt die Natur jetzt
wieder für Wanderungen an der frischen Luft.

Endlich können auch wieder ausgedehnte Waldspaziergänge unternommen
werden, meint die Höhere Forstbehörde bei der Landwirtschaftskammer
Westfalen-Lippe. Hierzu gibt sie einige Tipps: z.B. den Rothaarsteig
im Sauerland. Dieser neue Wanderweg führt von Brilon nach Dillenburg
am Fuße des Westerwaldes und bietet auf seinen 160 Kilometern eine
Fülle naturkundlich, kulturell oder historisch interessanter Anlauf-
punkte. Der Rothaarsteig lässt keine Wanderwünsche offen. Kammwege
ohne größere Auf- und Abstiege laden ebenso ein wie Strecken für den
ambitionierten Wanderer.

Egal, ob der Osterspaziergang im Sauerland oder in heimischen Wäldern
unternommen wird, die Höhere Forstbehörde bittet um Rücksichtnahme
auf die Natur. Sie bietet jetzt viele Gelegenheiten, den Frühling mit
nach Hause zu nehmen. Jedoch sollten alle Waldbesucher, blühende
Zweige von Weiden und Hasel sowie von anderen Frühjahrsblühern in der
Natur belassen und sich dort daran erfreuen. Weiden nehmen mit ihren
männlichen Kätzchen eine wichtige Rolle als Pollen- und Nektar-
lieferant für blütenbesuchende Insekten ein.

Wer die Natur liebt, greift nicht in das empfindliche Zusammenspiel
der Pflanzen- und Tiergemeinschaften ein und belässt die Pflanzen
dort, wo sie am besten zur Geltung kommen, nämlich im Wald und in
der Natur. Außerdem ist es nach dem Landschaftsgesetz von Nordrhein-
Westfalen verboten, von Bäumen, Sträuchern und Hecken unbefugt
Schmuckreisig zu entnehmen, und zwar unabhängig davon, ob ein
wirtschaftlicher Schaden entsteht oder nicht. Wer es dennoch tut,
begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Rücksichtnahme auf die Natur schließt aber nicht aus, dass man
sich für daheim einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und
häufig vorkommenden Arten pflückt. Die ersten Frühjahrsblüher,
seltene oder unbekannte Arten lässt der Naturfreund stehen.

Angesichts der drohenden Gefahr durch die Maul- und Klauenseuche
(MKS) bitten die Förster dringend darum, alle Hunde im Wald immer
an der Leine zu halten. Auch Hunde können Überträger des Virus sein.
Wie alle Klauentiere können auch Rehe, Rot- oder Schwarzwild von
der Seuche betroffen sein und das Virus weiter verbreiten. Daran
sollten Spaziergänger denken.

Verantwortungsbewusste Waldbesucher bleiben daher auf den Wegen.
Zum Schutz der Tiere gehört auch, dass im Wald kein übermässiger
Lärm gemacht wird. Die eigenen Abfälle nehmen die Erholungssuchenden
wieder mit nach Hause. Rauchen und Feuer anzünden kann im Wald zu
katastrophalen Folgen führen und ist vom 1. März bis 31. Oktober
verboten.
 



 

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