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AHO Aktuell - 20.04.2001

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde tritt morgen in Kraft


(aho) - Heute ist das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"
verkündet worden und tritt somit morgen, am Tag nach der Verkündung,
in Kraft. Damit ergänzt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten
landesrechtliche Hundegesetze und -verordnungen mit dem Ziel,
zukünftig verstärkt Gefahren und Übergriffe durch gefährliche Hunde
von der Bevölkerung abzuwenden.

Das Gesetz regelt im Einzelnen:

* ein Einfuhrverbot für vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier,
American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und
Bullterrier, sowie für Hunde weiterer Rassen, für die nach den
Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten wird,
eine Gefährlichkeit vermutet wird;
* Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt;
* zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die
genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen;
* im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde
ausgesprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte
Aggressionssteigerungen verstärkt werden;
* in das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefügt, der es
unter Strafe stellt, gefährliche Hunde - entgegen einem
landesrechtlichen Verbot - zu züchten, mit ihnen zu handeln bzw.
sie ohne Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren
Untersagung zu halten.

Ausgangspunkt für die Entscheidung, ein Einfuhr- und
Verbringungsverbot gesetzlich zu normieren, waren die vermehrten und
besorgniserregenden Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen in
Deutschland im vergangenen Jahr.

Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von
Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen
Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die "Ständige Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) hatte deshalb im
vergangenen Jahr den Ländern empfohlen, Regelungen, welche die
Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, zu erlassen. Die
Bundesländer haben daraufhin entsprechende Regelungen getroffen bzw.
bestehende Bestimmungen ergänzt. Am 24. November 2000 hat die IMK
außerdem Grundsätze zur Harmonisierung der landesrechtlichen
Regelungen festgelegt.

Die Bundesregierung unterstützt diese länderrechtlichen Regelungen im
Rahmen ihrer Zuständigkeit durch ergänzende Maßnahmen im "Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde".


Pressemitteilung Nr. 114
Veröffentlicht am 20. April 2001
 



 

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