Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 21.04.2001

Einfuhr von geschützten Arten nach Österreich geht zurück


Wien (OTS) - Die Einfuhr lebender Wildtiere, die in ihren Ursprungsländern
vom Aussterben bedroht sind, geht in Österreich sukzessive zurück. Der
Bedarf an diesen Tieren wird immer mehr durch Nachzuchten abgedeckt. In
den letzten Jahren wurden über in Österreich 5.000 Reptilien, über 2.000
Greifvögel und über 300 Papageienvögel gezüchtet, die Tendenz ist weiterhin
steigend. Das teilt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium anlässlich
des morgigen internationalen Welt-Erdtages mit.

Dank der immer strengeren Zollkontrollen an den Grenzübergängen und
Flughäfen häufen sich dafür die Beschlagnahmungen von illegal gehandelten
Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen. Im Steigen
begriffen sind etwa der Schmuggel von geschützten Schildkröten und von
Kaviar, dagegen geht die illegale Einfuhr von geschützten
Papageienarten und Elfenbein seit mehreren Jahren deutlich zurück.

Laut der vom Umweltministerium vor kurzem fertig gestellten Statistik
für das Jahr 2000 wurden im Vorjahr beispielsweise 310 geschützte
Schildkröten, 32 lebende Papageien, 190 Kilogramm Kaviar, über zehn Kilo
Korallen und 13 Kilo Schlangenhäute beschlagnahmt. Aber auch einzelne
illegale Jagdtrophäen von "Exoten" wie Schraubenziege oder
Blauböckchen wurden von aufmerksamen Zollfahndern entdeckt. Die lebenden
Tiere, die bei der illegalen Einfuhr beschlagnahmt wurden, konnten in
Tiergärten und Tierparks artgerecht untergebracht werden.

An alle Reisenden appelliert das Umweltministerium, auf das Mitbringen
von "lebenden Souvenirs" und von Andenken aus Tierprodukten zu verzichten.
Denn der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist einer der
Hauptgründe, warum viele Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr
zurückgehen. Von Souvenirs wie Elfenbeinschmuck, Korallen, Muscheln,
Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Spinnen, Echsen, Pfeilgiftfröschen
und Produkten aus Krokodilleder sollte der verantwortungsvolle Tourist
besser die Finger lassen.

Für Reisende und andere Interessierte hat das Umweltministerium auf der
Homepage des Umweltbundesamtes eine umfassende Information über
das Washingtoner Artenschutzabkommen
erstellen lassen. Außerdem hat
der WWF mit Unterstützung des Umweltministeriums unter dem Titel "Schauen
statt Kaufen" eine neue Broschüre zum Thema herausgebracht.

Die Einfuhr oder Ausfuhr eines lebenden Tieres oder eines Erzeugnisses
nach Österreich ist nur möglich, wenn eine Genehmigung vorliegt, die dem
Washingtoner Artenschutzabkommen entspricht. Wird der Urlaub unter der
Voraussetzung angetreten, sich ein entsprechendes Andenken mitzubringen,
sollte man sich unbedingt mit dem Umweltministerium in Kontakt setzen.
Die zuständige Naturschutz- Abteilung informiert darüber, welche Dokumente
für eine Ausfuhr oder Einfuhr notwendig sind. Eine solche Bescheinigung
ist übrigens auch für streng geschützte Arten notwendig, die im Inland
nachgezüchtet werden.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Seine Umsetzung
soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten vor dem Aussterben schützen.
In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für
den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der
Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 10.000 und 500.000 Schilling.
Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei
Jahren.

Rückfragehinweis: BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Pressestelle
Tel.: (01) 71100 - 6703
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de