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AHO Aktuell - 24.04.2001

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ab 21. April 2001 in Kraft


(aho) - Am 20. April 2001 ist das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde" verkündet worden und tritt somit am 21. April 2001, am Tag nach der
Verkündung, in Kraft. Damit ergänzt der Bund im Rahmen seiner
Zuständigkeiten landesrechtliche Hundegesetze und -verordnungen mit
dem Ziel, zukünftig verstärkt Gefahren und Übergriffe durch gefährliche
Hunde von der Bevölkerung abzuwenden.

Das Gesetz regelt im Einzelnen:

· ein Einfuhrverbot für vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, sowie für
Hunde weiterer Rassen, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der
Hund ständig gehalten wird, eine Gefährlichkeit vermutet wird;

· Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt;

· zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die genannten
Bestimmungen die Hunde einzuziehen;

· im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde ausgesprochen, bei
denen durch die Zucht erblich bedingte Aggressionssteigerungen verstärkt
werden;

· in das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefügt, der es unter Strafe
stellt, gefährliche Hunde - entgegen einem landesrechtlichen Verbot - zu
züchten, mit ihnen zu handeln bzw. sie ohne Genehmigung oder entgegen einer
vollziehbaren Untersagung zu halten.

Ausgangspunkt für die Entscheidung, ein Einfuhr- und
Verbringungsverbot gesetzlich zu normieren, waren die vermehrten
und besorgniserregenden Angriffe von gefährlichen Hunden auf
Menschen in Deutschland im vergangenen Jahr.

Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von
Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen
Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die "Ständige
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) hatte
deshalb im vergangenen Jahr den Ländern empfohlen, Regelungen,
welche die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, zu
erlassen. Die Bundesländer haben daraufhin entsprechende
Regelungen getroffen bzw. bestehende Bestimmungen ergänzt. Am 24.
November 2000 hat die IMK außerdem Grundsätze zur Harmonisierung
der landesrechtlichen Regelungen festgelegt.

Die Bundesregierung unterstützt diese länderrechtlichen Regelungen im
Rahmen ihrer Zuständigkeit durch ergänzende Maßnahmen im "Gesetz
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde".
 



 

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