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AHO Aktuell - 25.04.2001

Bei Maifeuer auf Vogelnester achten!


Altes Brauchtum zu pflegen - das liegt voll im Trend. So flackern in
den letzten Jahren vielerorts in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai
so genannte Hexenfeuer. Das Umweltministerium appelliert in diesem
Zusammenhang daran, bei derartigen Brauchtumsfeuern auf Tiere, die Umwelt
und natürlich die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. "Wir wollen kein
Spielverderber sein, doch sollte man Natur und Umwelt zuliebe auf zwei
Dinge achten", so der saarländische Umwelt-Staatssekretär Rainer Grün.
"In Reisighaufen, die schon einige Zeit liegen, brüten gerne Vögel wie
der Zaunkönig. Wenn man den Verdacht hat, dass sich in einem solchen
Haufen ein Piepmatz häuslich eingerichtet hat, ist dieses Holz natürlich
tabu, um ein Maifeuer anzufachen." Daher sollte man das Feuerholz generell
erst kurz vor Anzünden des Feuers aufschichten, um zu vermeiden, dass
Tiere sich in dem Haufen häuslich niederlassen.

Zum zweiten sollte man unbedingt darauf achten, dass man nur
unbehandeltes und trockenes Scheitholz verbrennt, sonst wird das
Hexenfeuer zur Schadstoffschleuder und die Nachbarschaft wird
zugequalmt. Der rechtliche Hintergrund für Feuer in der Hexennacht
ergibt sich aus einer Verordnung, die vor zwei Jahren erlassen
wurde. Danach verbietet die "Pflanzenabfallverordnung des Saarlandes
vom 31. August 1999" es grundsätzlich, pflanzliche Abfälle zu
verbrennen. Für die Brauchtumspflege gibt es aber eine generelle
Ausnahme. So heißt es in § 3, Absatz 3 dieser Verordnung: "Werden
pflanzliche Abfälle im Rahmen überlieferten Brauchtums verbrannt,
bedarf es keiner Anzeige". "Bei entsprechender Rücksichtnahme auf
Natur und Nachbarn ist gegen ein Maifeuer also nichts einzuwenden",
heißt es aus dem saarländischen Umweltministerium.

Pressedienst des Saarlandes
Ministerium für Umwelt
25. April 2001
 



 

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