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AHO Aktuell - 21.05.2001

Das sollten Sie beim Aufenthalt im Freien beachten!

Zecken, Kleiner Fuchsbandwurm, Tollwut


Bonn, 21. Mai (bme) - Es wird Sommer und die Menschen genießen die
warmen Tage im Freien. Beim Aufenthalt in Wald und Feld sollten sie
jedoch Vorsichtsmaßnahmen gegen Zecken und Parasiten wie dem Kleinen
Fuchsbandwurm ergreifen, da diese gefährliche Krankheiten übertragen
können. Darauf weist das Bundesverbraucherministerium hin.

Die beste Vorbeugung gegen die von Zecken übertragene Viruserkrankungen
FSME (Frühsommerzeckenmeningoenzephalitis) und die von Bakterien
verursachte Borreliose sind dichte Kleidung und Einreiben mit
Insektenschutzmitteln. Da nur etwa zwei Drittel aller Zeckenstiche
bemerkt werden, sollte nach jedem Aufenthalt im Freien der Körper
nach Zecken abgesucht und die Zecke mit einer Pinzette oder Zeckenzange
entfernt werden. Bei irgendwelchen Zweifeln nach einem Zeckenbiss,
z.B. Hautrötung, ist ein Arztbesuch notwendig.

Der Kleine Fuchsbandwurm lebt vornehmlich in Füchsen, deren Bestand
in den letzten Jahren, auch mangels natürlicher Feinde, stark
angestiegen ist. Auch im Menschen kann sich der vier Millimeter
kleine Fuchsbandwurm festsetzen und innerhalb von bis zu 15 Jahren
das Lebergewebe zerstören. Die infektiösen Bandwurmeier scheidet der
Fuchs mit dem Kot aus. Da Füchse mittlerweile bis in die Dörfer und
Städte vorgedrungen sind, sollten nicht nur Beeren und Pilze aus dem
Wald sondern auch Freilandgemüse und Fallobst vor dem Verzehr unbedingt
gewaschen werden.

Die Viruskrankheit Tollwut wird von Fleischfressern wie Fuchs, Dachs
und Marder durch Biss- oder Kratzwunden auf den Menschen übertragen.
Eine vorsorgliche Impfung von Mensch und Tier ist möglich und gut
verträglich. Fuchsimpfung und -bejagung verzögern bzw. verhindern die
Verbreitung der Tollwut. Anomales Verhalten bei Wildtieren wie
Vertrautheit, Apathie und Beißsucht sind Symptome der anzeigenpflich-
tigen Seuche. Von derart auffälligen Tiere sollte man sich fernhalten
und Beobachtungen der Veterinärbehörde, dem Forstamt oder dem
Ordnungsamt melden.
 



 

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