Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 29.05.2001

OVG-Urteil zur Gefahrhundeverordnung


Kiel (aho) - Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die
teilweise Nichtigkeit der Gefahrhundeverordnung führt nach Ansicht
von Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz dazu, dass die Bevölkerung
vor gefährlichen Hunden nicht mehr effektiv geschützt werden kann.
Lorenz kündigte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an.
"Das Urteil ist wirklichkeitsfremd", sagte Lorenz. Es ignoriere die
schlimmen und teilweise tödlichen Angriffe von Pitbull Terriern aus
der jüngsten Vergangenheit.

Das OVG-Urteil steht nach Überzeugung von Lorenz im Widerspruch zum
Bundesverwaltungsgericht, das bei bestimmten Kampfhunderassen eine
abstrakte Gefährlichkeit unterstellt. In seiner Entscheidung vom
Januar 2000 über die Rechtmäßigkeit einer höheren Steuer für so
genannte Kampfhunde stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass bei
den so genannten Kampfhunderassen gezielt solche Eigenschaften
gezüchtet wurden, die die Kampfkraft steigern. Wörtlich heißt es in
der Urteilsbegründung: "Dieser Sachverhalt reicht für eine dem
Gleichheitssatz entsprechende Differenzierung aus".

Lorenz wies darauf hin, dass das OVG-Urteil auch mit der jüngsten
Gesetzgebung des Bundes kollidiert. Danach dürfen American Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
und Bullterrier wegen ihrer Gefährlichkeit weder eingeführt noch
gezüchtet werden.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de