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AHO Aktuell - 30.05.2001

"Gefahrtier-VO in den wichtigen Punkten bestätigt"


Hannover (aho) - "Der Schutz des Menschen hat Priorität. Die das ändern
wollten, haben verloren", so reagierte Niedersachsens Landwirtschafts-
minister Uwe Bartels spontan auf das heute verkündete Urteil der Lüne-
burger Oberverwaltungsrichter. Daran ändere auch das Urteil "teilweise
nichtig" nichts, weil die Richter damit nicht die Gefahrtier-VO insgesamt
meinen, sondern neben der Forderung "kein grundsätzliches Haltungsverbot
für Hunde der Kategorie 1" lediglich weiter fordern: "keine Unfrucht-
barkeitsmachung nach bestandenem Wesenstest". Außerdem "keine Tötung
nach nicht bestandenem Wesenstest", stattdessen lebenslanger Maulkorb-
und Leinenzwang. Ferner "keinen Maulkorbzwang nach bestandenem Wesenstest
für Kat.-1-Hunde". Zusätzlich wird bemängelt, dass in der Kat.-2-Liste
von den so genannten Schutzhunden lediglich die Rassen Dobermann und
Rottweiler aufgeführt werden. Was gegen das Gleichheitsprinzip verstoße.
Beide Rassen könnten daher "gestrichen" werden. Als Alternative regten
die Richter an, weitere Schutzhunderassen
hinzuzufügen, z. B. Schäferhund, Dogge und Boxer.

Die Kläger hätten sich mit ihren Anträgen ausschließlich auf den
vermeintlichen Schutz des Tieres konzentriert und dabei offensichtlich
übersehen, dass die zum Gefahrenabwehrrecht gehörende Niedersächsische
efahrtierverordnung einzig und allein die Menschen vor gefährlichen
Tieren zu schützen habe, so Bartels weiter.

Seit die Gefahrtier-VO in Kraft getreten sei, habe es in Niedersachsen
keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben. Außerdem sei mit der
Gefahrtier-VO einhergehend "ein Ruck durch unsere Gesellschaft gegangen":
Der Mensch habe sich zunehmend seiner Verantwortung gegenüber dem
Mitgeschöpf Hund erinnert. Was sich sowohl im öffentlichen Erschei-
nungsbild widerspiegele wie auch in der sogenannten "Beißstatistik", so
Bartels weiter.

"Weg vom Statussymbol Hund, weg von dem Missbrauch des Hundes", diese
in sie gesetzten Erwartungen habe die Gefahrtier-VO ohne Abstriche
erfüllt, betonte Bartels. Und dass dieses die Lüneburger Richter
grundsätzlich auch so beurteilen, freue ihn.
 



 

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