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AHO Aktuell - 03.06.2001

10 Jahre Heidelberger Beschlüsse für den Tierschutz im Zoofachhandel


(ZZF) - Seit zehn Jahren setzen sich die Mitglieder des Zentralverbands
Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) im Rahmen ihrer
Heidelberger Beschlüsse in besonderer Weise für den Tierschutz im
Zoofachhandel ein. Am 25. Mai 1991 hatten die Delegierten des ZZF in
einer beispielhaften Initiative umfassende Selbstbeschränkungen für
den Handel mit Heimtieren festgelegt. Sie engagieren sich damit weit
über die gesetzlichen Vorschriften hinaus für die artgerechte Haltung
von Heimtieren. Die Einhaltung der Selbstbeschränkungen ist im Grund-
satzprogramm des Zentralverbandes verankert und somit bindend für
ZZF-Mitglieder.

Nicht alle Tiere sind als Heimtiere geeignet. In den Heidelberger
Beschlüssen verpflichten sich ZZF-Mitglieder daher, keine Tiere zu
verkaufen, die besondere Ansprüche an Futter-, Unterbringungs- oder
Umweltbedingungen stellen oder nur mittels tierschutzwidriger Fang-
und Transportmethoden in den Handel gelangen. Das Gleiche gilt für
sogenannte Qualzuchten, das sind Tierarten, bei denen genetische
Defekte in Kauf genommen oder sogar gefördert werden, um einem
seltsamen "Schönheitsideal" zu entsprechen. Zu den für die Heimtier-
haltung ungeeigneten Tieren gehören beispielsweise Frettchen,
Giftschlangen, die meisten Skorpione, viele Schildkrötenarten usw.

Als bedingt geeignet werden solche Heimtiere bezeichnet, die aufgrund
ihrer Lebensweise auf sehr spezielle Haltungsbedingungen angewiesen
sind und für die der Tierfreund besondere Fertigkeiten und Kenntnisse
mitbringen muß. Dazu gehören Tiere mit räuberischem Verhalten,
ausgeprägten territorialen Ansprüchen oder besonderen Futteranforderungen.
Bedingt geeignete Tiere, wie beispielsweise Papageien, asiatische
Streifenhörnchen, Degus und alle Reptilien, sollten mit einem roten
Punkt gekennzeichnet und nur bei ausführlicher Beratung weitergegeben
werden. Darüber hinaus haben sich ZZF-Mitglieder dazu verpflichtet,
für Tiere nicht über den Preis zu werben.

"Die Heidelberger Beschlüsse sind eine große Errungenschaft für den
Tierschutz und waren der Startschuß für einen Bewußtseinswandel sowohl
bei Heimtierhaltern als auch im Zoofachhandel", erklärt ZZF-Präsident
Klaus Oechsner. Auf Kundenseite habe beispielsweise die Bereitschaft
zugenommen, sich eingehend beraten zu lassen und sich bereits vor dem
Kauf eines Tieres über die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart zu
informieren. Der ZZF seinerseits habe sich verstärkt für den Handel mit
Nachzuchten eingesetzt, bis dahin, daß er sich öffentlich bei Symposien,
Fernsehauftritten und in Presseberichten gegen den Handel mit Naturent-
nahmen aussprach. Aus den Richtlinien der Heidelberger Beschlüsse ergaben
sich auch die Liste über tierschutzwidriges Zubehör und die Kriterien für
die Verleihung des Titels "Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft". Diese
Auszeichnung vergibt der ZZF seit 1996 in Zusammenarbeit mit der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem
Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) an besonders vorbildliche
Zoofachgeschäfte.


ZZF, Langen, 10. Mai 2001 / pma 0101
 



 

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