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AHO Aktuell - 06.06.2001

Neue Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht


(bme) - Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für
die Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Das
sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung vor. Sie
löst die "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" von 1974 ab,
in der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue Verordnung enthält
Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und
betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde,
die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse
und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für
bestimmte aggressive Rassen.

Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen
in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde Regelungen
erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten würden, so das
Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Bewegung
und Gemeinschaft müsse den Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung
möglich sein. Hunde, die reizarm und ohne ausreichende Bewegungsmöglichkeit
gehalten würden, seien häufig verhaltensgestört und litten darunter. Auch
Alleinsein sei Hunden wesensfremd. Sie seien auf das Zusammenleben mit
Artgenossen und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu Betreuungspersonen
angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

Die Vorschriften über den Platzbedarf, abhängig von der Größe des Hundes,
über Fütterung und Pflege wurden neueren Erkenntnissen angepasst.

Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von
einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der
Tiere zu gewährleisten, werden zusätzlich besondere Anforderungen an die
Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.

Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998
hätten gezeigt, dass Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert würden
oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden, um bestimmte
Rassemerkmale zu erreichen, so das Ministerium. Um diesen "Kupier-
tourismus" zu bekämpfen, wird das Ausstellen der betroffenen Hunde
zukünftig verboten.

Verboten werden auch Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern, Bullterriern,
Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern. Bei diesen
Hunden trete besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes
Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde litten darunter, dass sie anderen
Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen könnten. Sie
gefährdeten darüber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das
übersteigert aggressive Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten
reagierten. Mit dieser Vorschrift würden aus Tierschutzgründen die
ordnungsbehördlichen Vorgaben der Länder ergänzt, nachdem mit dem Gesetz
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde die entsprechende Verordnungs-
ermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden sei.

Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft.
Für einzelne baulich und organisatorisch aufwendige Anpassungen, wie
etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung, den Tageslichteinfall in
Räume, in denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für
kupierte Hunde und die intensivere Betreuung in den gewerbsmäßigen
Hundezuchten sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
 



 

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