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AHO Aktuell - 08.06.2001

Tollwut: Warnung vor illegalem Tierimport bei Auslandsreisen


Wiesbaden (aho) - Angesichts des aktuellen Tollwutfalls bei Offenbach und
der bevorstehenden Ferienzeit hat die Hessische Sozialministerin Marlies
Mosiek-Urbahn die Bevölkerung aufgerufen, von Auslandsreisen keine Tiere
mitzubringen. "Es besteht die Gefahr, dass die Tollwut durch illegale
Importe ins Land eingeschleppt und verstärkt wird. Ein besonderes Problem
und Gefährdungspotenzial stellen Hunde und Katzen dar, die von wohl-
meinenden Mitmenschen aus Mitleid an Urlaubsorten aufgelesen und mangels
eigener Unterbringungsmöglichkeiten vor Ort als Reisemitbringsel eingeführt
werden". Diese Tiere verfügten häufig nicht über einen ausreichenden
Impfschutz und stammten darüber hinaus aus unbekannten Herkunftsgebieten.

Vor allem rund um das Mittelmeer, aber auch in vielen anderen klassischen
Urlaubsländern gehörten herrenlose Hunde und Katzen zum alltäglichen
Straßenbild. Der Anblick dieser zumeist heruntergekommenen und halbver-
hungerten Tiere rühre viele Urlaubsreisende. Häufig werde der spontane
Entschluss gefasst, ein solches Tier vor dem sicheren Tod durch Verhungern
zu bewahren und mit nach Hause zu nehmen. Häufig seien es gerade die
Jungtiere, die mitgenommen würden, da sie noch klein und gut im Reisegepäck
zu verstauen seien.

Natürlich sei nicht jeder herrenlose Hund und jede Katze, die sich
zutraulich nähere, tollwutverdächtig. Vorsichtshalber sollte aber der
engere Kontakt mit solchen Tieren am Urlaubsort vermieden werden. Das
Risiko, auf diesem Wege die Tollwut aus einem Urlaubsland mitzubringen,
sei in jedem Fall weitaus größer als der Nutzen, der durch die Aufnahme
eines einzigen herrenlosen Tieres am Urlaubsort entstehe. Im übrigen sei
zu bedenken, dass die Mitnahme von einzelnen Hunden und Katzen aus
Urlaubsländern in keiner Weise zur Lösung des zweifellos vorhandenen
Problems beitrage. Hier sei es sicherlich sinnvoller, Tierschutz-
organisationen vor Ort - soweit vorhanden - zu unterstützen.

Ebenso wies die Ministerin darauf hin, dass Hunde und Katzen bei
Auslandsreisen generell über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut
verfügen müssen. Wenn kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden könne,
sei eine Einfuhr in die Europäische Union nicht möglich. Tollwut ist eine
hochgefährliche, virusbedingte Infektionskrankheit, die über den Speichel
infizierter Tiere auch auf den Menschen übertragen werden kann und zu
einer schweren Entzündung des Gehirns führt. Bei nicht rechtzeitiger
Behandlung führt die Krankheit zum Tod.

Als warnendes Beispiel führte die Ministerin den illegalen Transport von
mit Tollwut infizierten Hunden aus Marokko Ende März dieses Jahres an.
Einer der betreffenden herrenlosen Hunde sei von französischen Touristen
von einem Campingplatz in Tarazout in der Nähe von Agadir bei der
Rückreise nach Frankreich mitgenommen worden. Er musste mittlerweile
eingeschläfert werden. "Die Nachforschungen legen nahe, dass mindestens
vier Wurfgeschwister des infizierten Tieres von deutschen oder
französischen Touristen mitgenommen wurden", so die Ministerin. Nähere
Einzelheiten seien bislang nicht
bekannt. Das Sozialministerium habe die Veterinärämter beauftragt, die
örtlichen Tierheime und Tierschutzorganisationen zu informieren und
sofort Meldung zu erstatten, wenn dort Personen bekannt seien, die Hunde
aus dem besagten Gebiet mitgebracht bzw. importiert haben. Das
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
habe die Länder auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht.
 



 

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