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AHO Aktuell - 09.06.2001

Duisburg: Füchse werden gegen Tollwut geimpft


Duisburg (aho) - Nachdem im Frühjahr 2001 mehrere Tollwutfälle in den
Kreisen Mettmann und Ennepe-Ruhr aufgetreten sind, muss nach der
Tollwutverordnung (§ 12, Abs. 3) die Immunisierung der Füchse durch
Impfung fortgeführt werden. Das Impfgebiet umfasst nunmehr auch den
gesamten rechtsrheinischen Teil Duisburgs. Der Rhein gilt als natürliche
Grenze.

Die Impfköder, die in Parkanlagen, auf Friedhöfen und in Waldgebieten
von der Jägerschaft ab heute per Hand ausgelegt werden, haben die Form
einer braunen Hülse (ähnlich Kroketten oder holl. Frikadellen) mit einer
Länge von 6 cm und einer Dicke von 2 cm. Sie bestehen aus Fischmehl und
Geflügelfett, wobei der Impfstoff im Innern untergebracht ist und erst
beim Zerkauen, in der Maulhöhle des Fuchses, freigesetzt wird. Für
Haustiere und frei lebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich.

Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen
Umständen Gefahren entstehen. Es wird daher dringend empfohlen, die
ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie sogar einzusammeln, da durch
den menschlichen Geruch die Aufnahme der Köder durch den feinnasigen Fuchs
beeinträchtigt wird. Sollte jemand dennoch mit dem Impfstoff in Kontakt
gekommen sein, sind die Hände bzw. Körperteile gründlich mit Wasser und
Seife zu waschen. Zudem ist in solchen Fällen immer unverzüglich ein Arzt
zu konsultieren, der dann entscheidet, ob weit gehende Maßnahmen
erforderlich sind.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen. In den
Impfgebieten, die durch Schilder gekennzeichnet sind, wird für die Dauer
bis Ende Juni darum gebeten, Hunde nur unter Beaufsichtigung frei laufen
zu lassen. Weitere Informationen beim städtischen Veterinäramt unter der
Rufnummer 283-2675.
 



 

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