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AHO Aktuell - 11.06.2001

Auch Bad Soden am Taunus wurde zum "gefährdeten Bezirk" erklärt!


(aho) - Vor kurzem wurde im Stadtgebiet von Offenbach am Main ein toter
Fuchs aufgefunden, an dem die hoch ansteckende Krankheit "Tollwut"
festgestellt wurde.

Da nach der geltenden Tollwut-Verordnung in einem Radius von 40 km
um den Fundort ein tollwutgefährdeter Bezirk einzurichten ist, hat
das "Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und
Veterinärwesen" in Hofheim am Taunus, die Stadt Bad Soden am Taunus
(betrifft die Kernstadt Bad Soden sowie die Stadtteile Altenhain
und Neuenhain) zum "gefährdeten Bezirk" erklärt.


Dies bedeutet unter anderem, dass an den Zugängen sowie Ausgängen
zu Bad Soden am Taunus Schilder mit der Aufschrift "Tollwut!
Gefährdeter Bezirk" anzubringen sind.

Vor allem für Tierbesitzer hat das Konsequenzen. Hunde und Katzen
dürfen im gefährdeten Bezirk (gesamte Gemarkung von Bad Soden am
Taunus) nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon sind nur Hunde
ausgenommen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen
und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig
gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz
stehen.

Es wird darum gebeten, alle auffälligen Tiere unverzüglich dem
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Abteilung Ordnungswesen,
Hauptstraße 45, unter der Telefonnummer 06196/208-320 oder dem
Staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und
Veterinärwesen, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus unter
der Telefonnummer 06192/201-0, zu melden.
 



 

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