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AHO Aktuell - 12.06.2001

Kreis Warendor: Auch Reiter brauchen Kennzeichen


(aho) - Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf weist darauf
hin, dass nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem
Reitkennzeichen geritten werden darf.

Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu
befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Kennzeichen mit je einer
jährlich zu erneuernden Reitplakette. 2001 sind nur Reitkennzeichen mit
einer orangefarbenen Plakette und der Zahl "01" gültig.

Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf ausgegeben.

Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 50,00 DM pro Jahr. Für Reiterhöfe
wird ein Betrag von 150,00 DM pro Kennzeichen fällig (jeweils zuzügl.
Verwaltungsgebühren). Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder
den Reiterinnen und Reitern zugute, da mit diesen Mitteln vorhandene
Reitwege unterhalten und neue angelegt werden.

Das Reiten in der freien Landschaft - außerhalb von Wäldern - ist auf
öffentlichen und privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet.
Ausgenommen sind jedoch sämtliche zu privaten Wohnbereich und Hofbereich
gehörende Flächen und Wege.

Auf Wanderwegen und Wanderpfaden sowie Sport- und Lehrpfaden, die als
solche gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt. Das Reiten
quer durch den Wald und durch die freie Landschaft außerhalb von Straßen
und Wegen ist verboten.

Die untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass nach dem
Landschaftsgesetz das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ohne
gültiges Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In Natur-
schutzgebieten gelten für einzelne Gebiete gesonderte Regelungen für das
Reiten, die zu beachten sind. Hier ist das Reiten nur auf öffentlichen
Straßen oder Wegen oder auf ausgewiesenen Reitwegen zulässig.

Der Kreis Warendorf bittet alle Reiterinnen und Reiter, sich an diese
Verhaltensregeln zu halten, denn nur so können Konflikte zwischen Reitern,
Grundstückseigentümern und anderen Erholungssuchenden vermieden werden.

Für weitere Auskünfte steht das Amt für Planung und Naturschutz des
Kreises Warendorf gerne zur Verfügung (Tel.: 02581/53-2341 oder -2356).
 



 

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