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AHO Aktuell - 21.06.2001

Mannheims Tauben geht es an den Kragen


Mannheim (aho) - Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Bürgermeister
Rolf Schmidt am 18. Juni das Aktionsprogramm der Stadt Mannheim gegen
verwilderte Stadttauben vor. Der folgende Pressetext beleuchtet kurz die
Problematik und fasst die geplanten Maßnahmen zusammen:

Für einige Mitbürgerinnen und Mitbürger sind die verwilderten Stadttauben
besonders liebenswerte Vögel, der überwiegende Teil sieht in ihnen jedoch
Schädlinge, die es deutlich zu reduzieren gilt. Die große Population der
Tauben in Mannheim konfrontiert sowohl die Stadtverwaltung, Grund- und
Hausbesitzer als auch Privatpersonen mit immensen Problemen. Die "Ratten
der Lüfte" wie die von der Columba livia (Felsentaube) abstammenden
Zeitgenossen oftmals genannt werden verunreinigen und beschädigen mit
ihrem aggressiven Kot Gebäude sowie Bauwerke erheblich. Denn jede der
geschätzten 8.000 - 10.000 in Mannheim lebenden Stadttauben produziert
ca. 12 kg Nasskot und ca. 2,5 kg Trockenkot jährlich, was bezogen auf
das Stadtgebiet ein Volumen von ca. 120 Tonnen Nasskot und 25 Tonnen
Trockenkot pro Jahr bedeutet. Unbestreitbar können die Tauben aber auch
in ihrem Körper und in ihren Nistplätzen Krankheitserreger bergen, die
für den Menschen gesundheitliche Gefahren mit sich bringen (Taubenzecke,
Ornithose, Salmonellen, Vogeltuberkulose etc.). Das Übertragungsrisiko
ist hierbei proportional zur Taubendichte, d. h. es wächst mit der
Vergrößerung einer Taubenpopulation.

Um den dargestellten Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier
aber auch um Schäden an Gebäuden entgegen wirken zu können, ist es
erforderlich, die Anzahl der in Mannheim lebenden Stadttauben auf ein
niedrigeres Niveau zu reduzieren. Es geht hierbei nicht darum, alle
Stadttauben in Mannheim auszurotten sondern die derzeitige Anzahl an
Tauben auf ein erträglicheres Maß zurück zu führen und durch geeignete
Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass dieses niedrigere Niveau auch
nachhaltig gehalten werden kann.

Die Stadtverwaltung hat hierzu unter Federführung von Bürgermeister Rolf
Schmidt eine Arbeitsgruppe gebildet und mit der Entwicklung eines Konzeptes
beauftragt. In diese Arbeitsgruppe wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Veterinärdienstes des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, des Fach-
bereiches Gesundheit, des Naturschutzes, der Stadtplanung sowie des Fach-
bereiches Straßenunterhaltung und Grünflächen berufen. Um den Belangen
des Tierschutzes bereits im Vorfeld angemessen Rechnung zu tragen, nahmen
auch Vertreter des Tierschutzverein Mannheim an den Sitzungen teil. Die
gemeinsam entwickelten Lösungen sind einvernehmlich mit den Vertretern des
Tierschutzvereins beschlossen worden und basieren teilweise auf deren
Anregungen. Der Tierschutzverein Mannheim hat in den Sitzungen immer wieder
darauf verwiesen, dass sowohl eine Überpopulation an Stadttauben als auch
die häufig aus einer falsch verstandenen, vermeintlich tierschützerischen
Motivation heraus erfolgenden Taubenfütterungen, keineswegs mit den Ziel-
setzungen des Tierschutzes übereinstimmen. Das in der Regel verwendete
Futter, wie Brotreste oder Reste sonstiger Lebensmittel ist weder art-
gerecht noch sorgt die mühelose Bereitstellung dieses Futters für eine
natürliche und artgerechte Verhaltensweise der Tiere.

Bei den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Tiere nicht nur getötet bzw.
gefangen werden, sondern es geht insbesondere auch darum durch präventive
Maßnahmen, wie Gebäudeschutz, Reduzierung der Schlaf und Nistplätze sowie
Reduzierung des Futterangebotes die Anzahl der Tauben auf ein natürliches
Niveau zu senken. Hierbei muss die Bevölkerung mit in das Gesamtkonzept
eingebunden werden. Das bedeutet sowohl die Einbeziehung in Form von
Aufklärung und Information mittels geeigneter Medien über die
Auswirkungen und Gefahren der Stadttaube als auch durch Maßnahmen vor Ort,
wenn Bürgerinnen oder Bürger beim Verstoß gegen das Fütterungsverbot
angetroffen werden.

Nach dem Ergebnis der Arbeitsgruppe sollen nachfolgende Maßnahmen parallel
durchgeführt werden

· Reduzierung des Bestandes an Tauben durch eine Fachfirma

Der vorhandene Bestand an Tauben kann kurzfristig nur dadurch reduziert
werden, dass Tauben lebend gefangen und danach getötet werden. Andere
Maßnahmen, wie Vergiftungsaktionen scheiden aus, da diese auch für andere
Tiere sowie u.U. auch für Menschen (z.B. Kleinkinder) Restgefahren, die
nicht hingenommen werden können, bergen. Zur Durchführung der beschlossenen
Lebendfangaktionen mit anschließender Tötung wurde eine Mannheimer Firma
beauftragt, welche bereits auf dem Gelände des Klinikums seit Jahren
erfolgreich Taubenbekämpfungsmaßnahmen in gleicher Weise durchführt. Die
Tauben werden hierbei in speziell entwickelten Fallen gefangen, aus denen
sich die Tiere nicht selbst befreien können. Es ist gewährleistet, dass
die Fallen in hoher Frequenz kontrolliert werden, dass sie groß genug
bemessen sind um Verletzungen zu vermeiden und dass eine ausreichende
Versorgung mit Wasser und Futter gewährleistet ist. Durch die regelmäßige
Entnahme wird auch gewährleistet, dass keine artgeschützten Tiere sterben
müssen. Diese werden umgehend wieder freigelassen. Die Fallen werden durch
die Fachfirma selbst gebaut und sollen im Stadtgebiet, auf geeigneten
Dächern von Innenstadtgebäuden aufgestellt werden. An verschiedenen Orten
ist das Anbringen von Fallen nicht zweckmäßig bzw. räumlich nicht
durchführbar, in diesen Fällen z.B. unter Brücken und in Gebäuden werden
die Tauben eingefangen oder geschossen.

· Reduzierung des Futterangebotes

Nach den Bestimmungen der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim
besteht ein absolutes Fütterungsverbot. Der kommunale Ordnungsdienst wird
daher das Füttern von Tauben künftig mit einem Verwarnungsgeld von DM 50,-
ahnden. Zunächst wird allerdings durch ein belehrendes Gespräch auf die
Rechts- und Sachlage hingewiesen und bei Erstverstößen in der Regel eine
mündliche Verwarnungen erteilt

Ebenso werden Lebensmittel- und Mühlenbetriebe darauf hingewiesen, dass
sie dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihre Verladungsplätze sowie ihr
Gelände frei von Lebensmittelresten (Körner, Mehl etc.) sind. In der
Innenstadt werden speziell Bäckereien und Brezelstände gezielt darauf
aufmerksam gemacht. Insbesondere die Mühlenbetriebe werden zukünftig
intensiv überwacht und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, falls durch
Unsauberkeiten beim Umgang mit Lebensmitteln ein erhöhter Befall mit
Schädlingen offenkundig wird.

· Nist- und Schlafplatzreduzierung durch
Vergrämungs-/Taubenabwehrmaßnahmen


Im Zuge der Reduzierung der Tauben ist es auch wichtig, deren Lebensraum
so stark wie möglich zu verringern, d.h. nach Wegfangen oder Abschuss z.B.
unter Brücken ist es unerlässlich, diese Nistplätze so abzudichten, dass
die Tauben dort nicht mehr einfliegen können. Tauben sind Lebenskünstler
und können sich auf kleinstem Raum niederlassen, daher muss an allen von
Tauben nutzbaren Gebäuden eine zweckmäßige Vergrämungsanlage angebracht
werden. Zuständig zur Anbringung von Taubenabwehreinrichtungen ist, wie
grundsätzlich auch bei der Schädlingsbekämpfung der Grundstücks/-Gebäude-
eigentümer. Von den Hausbesitzern sind daher auch die Kosten für zumutbare
Anlagen zu tragen. Da es sich in vielen Bereichen um private Häuser handelt,
wird den Hausbesitzern eine umfangreiche Beratung durch den Fachbereich
Sicherheit und Ordnung zur Verfügung gestellt. Tauben vergrämen muss nicht
immer durch teure Anlagen erfolgen. Da der Stadtverwaltung hier eine
Vorbildfunktion zukommt, wurden bereits alle Ämter aufgefordert mitzuteilen,
ob und wo sich Tauben in öffentlichen Gebäuden befinden. Für diese Gebäude
wird umgehend ein entsprechender Maßnahmekatalog erstellt.

· Öffentlichkeitsarbeit

Um das Verständnis des Bürgers zu wecken bzw. zu erhalten, müssen ihm die
Beweggründe der Stadtverwaltung deutlich gemacht werden. Das betrifft
insbesondere das Fütterungsverbot aber auch die anderen Maßnahmen, die von
der Verwaltung oder von anderen durchzuführen sind. Aus diesem Grund ist
es besonders wichtig, dass die Bevölkerung über die Problematik und die
Vorgehensweise informiert wird. Es wurde hierfür ein Informationsblatt
erstellt, welches auch eine Aufstellung der Gesundheitsrisiken durch den
Fachbereich Gesundheit enthält. Diese Informationen können auch in Form
eines Infoblattes beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angefordert.
 



 

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