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AHO Aktuell - 28.06.2001

Schweiz: Änderung der Tierschutzverordnung


(BVET) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 eine
Teilrevision der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (TSchV; SR
455.1) verabschiedet. Neu ist auch, dass für Privatpersonen die
Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie von grossen Leguanen
bewilligungspflichtig ist. Die Halter solcher Tiere haben bis
August 2002 Zeit, ihre Tiere bei der zuständigen kantonalen Stelle
anzumelden.

Ausführliche Informationen in Form von PDF - Dokumenten finden
Sie im revidierten Verordnungstext und in den
Erläuterungen dazu.


Bern, den 27. Juni 2001
Bundesamt für Veterinärwesen
 



 

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