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AHO Aktuell - 04.07.2001

Schweiz: Mit dem Wolf leben


(BUWAL) - Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Ansiedlung
in der Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen
Kreise seine Rückkehr verstehen und zulassen. Aus diesem Grund arbeitet
das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) der Schweiz in
Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz aus.
Information, Schadensverhütung, Schadenvergütung und Zusammenarbeit mit
den Kantonen sind die vier Pfeiler des Projekts, das letzten Dienstag an
einer Pressekonferenz in Sitten vorgestellt wurde. Aus den Erfahrungen,
die das Wallis in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Projektes Wolf
Schweiz machen konnte, geht hervor, dass die Schutzmassnahmen gegen den
Wolf ihre Wirkung zeigen.

Seit 1998 taucht der Wolf regelmässig in der Schweiz auf. Von Italien
aus kehrt er auf natürliche Weise in seinen ehemaligen Lebensraum im
Wallis zurück. Dieses Jahr wurde er ausserdem auch im Tessin und im
Kanton Graubünden gesichtet. Um die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte
Koexistenz zwischen dem geschützten Tier und der Bevölkerung zu schaffen,
hat das BUWAL in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ein Konzept
Wolf Schweiz ausgearbeitet. Dieses Projekt, das sich momentan in der
Vernehmlassung bei den Kantonen und Interessenverbänden befindet, basiert
auf vier Pfeilern:

- Information über den Wolf, die aktuellen Problemstellungen und
bestehenden Lösungen. Es handelt sich um eine breit angelegte Kampagne
auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

- Schadensverhütung bei den Schafherden. Die Schutzmassnahmen, an denen
sich auch der Bund beteiligt, haben vor allem in den vom Wolf besiedelten
Regionen Vorrang.

- Schadenvergütung nach einem Angriff durch den Wolf. Der Bund übernimmt
achtzig Prozent der an die Züchter ausbezahlten Entschädigungen, während
sich die Kantone mit zwanzig Prozent beteiligen. In den Gebieten mit
grossen Schäden erweisen sich Schutzmassnahmen als notwendig. Eine
Bestandsaufnahme der Verluste ist Sache des Kantons.

- Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für
die Umsetzung des Konzepts Wolf Schweiz zuständig. Sie können die
Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen, das untragbare Schäden
verursacht hat (50 gerissene Schafe). In den interkantonalen Kommissionen,
die gemäss den geografischen Gebieten festgelegt sind, werden die
wissenschaftliche Betreuung, Prävention, Entschädigung und der Abschuss
diskutiert und beschlossen. Das BUWAL erarbeitet das Konzept, kontrolliert
seine Umsetzung und passt es den Bedürfnissen an.

Schafhirten schrecken nicht nur Wölfe ab

Das BUWAL hat die Arbeitsgruppe Projekt Wolf Schweiz auch mit der
wissenschaftlichen Untersuchung des Raubtiers, der Entwicklung von
Schutzmassnahmen, der Information und Beratung der betroffenen Kreise
beauftragt.

Die im Wallis während zwei Jahren gemachten Erfahrungen gaben Aufschluss
über die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Als beste Lösung erweist sich
eine Kombination aus Schafhirt, Schutzhunden und geschützten Gehegen für
die Nacht. In Evolène wurde im letzten Sommer die Erfahrung gemacht, dass
die Anwesenheit eines Schafhirten nicht nur die Risiken eines Wolfsangriffs
mindert, sondern dass auch weniger Verluste durch Unfälle oder Angriffe von
Hunden entstehen. In Gegenden, die Angriffen ausgesetzt sind, gelangt
dieses Jahr ein Dutzend Schafhirten zum Einsatz.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts Wolf Schweiz ist die lokale und
regionale Information. Mit Schafhaltern, Jägern, Naturschutzverbänden und
Schulen wurden mehr als vierzig Veranstaltungen und Informationssitzungen
abgehalten.
 



 

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