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AHO Aktuell - 05.07.2001

Tierdrama: Zuchtrinder seit 14 Tagen auf Schiff eingeschlossen


(DTB) - Gemeinsam mit der Tierschutzorganisation Animals Angels versucht
der Deutsche Tierschutzbund ein Tierdrama vor dem Hafen Beirut zu beenden.
Am 14. Juni wurden 34 Zuchtrinder aus Deutschland im französischen Hafen
Sète verladen und per Schiff nach Beirut transportiert. Die libanesischen
Behörden verweigerten bei Ankunft am 22. Juni die Entladung, da 25 der
Rinder älter als 24 Monate sind und nach neuestem libanesischen Recht
somit keine Importerlaubnis erteilt werden könne. Seitdem werden die
Rinder, die z.T. hochträchtig sind, auf dem Schiff vorm Hafen Beiruts
festgehalten. Der Reeder droht jetzt damit, die Tiere an Bord des
Schiffes zu schächten und über Bord zu werfen.

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes hätte dieser Transport von
den deutschen Behörden auch auf Grundlage der deutschen Tierschutz-
Transportverordnung untersagt werden müssen. In dieser heißt es im
§3 (Abs. 2): (...): "Säugetiere, die voraussichtlich während des
Transportes gebären (...) dürfen nicht befördert werden". Darüber
hinaus wird im §4 Abs. 1 verlangt, dass für die Übernahme des Tieres am
Bestimmungsort die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind.
Nach §4 Abs. 4 müssen die Tiere am Bestimmungsort unverzüglich entladen
werden. Die Behörden sind nach §34 verpflichtet, Transporte zu untersagen,
wenn anzunehmen ist, dass Verstöße gegen die Anforderungen der Tierschutz-
Transportverordnung vorliegen.

"Libanon war und ist ein Symbol der Tierqual. Das haben wir schon oft
dokumentiert. Wir fordern Bundesministerin Künast und EU-Kommissar
Byrne auf, sofort auf die libanesischen Behörden einzuwirken, damit die
Tiere an Land vernünftig untergebracht und versorgt werden. Dieses
Tierdrama kann nur eine Konsequenz haben: Tiertransporte in die EU-
Drittländer und besonders in den Libanon müssen sofort gestoppt werden,
um weitere Tierqual zu verhindern", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes. Sollte sich herausstellen, dass die Tiere
bereits verletzt sind oder dass die Entladung der Tiere aus Tierschutz-
gründen unzumutbar wäre, müsse eine tierschutzgerechte Tötung der Tiere
mit vorheriger Betäubung durchgeführt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund prüft, inwieweit gegen die Verantwortlichen
Strafanzeige gestellt werden kann. Zudem muss geklärt werden, seit wann
die neue libanesische Verordnung, die eine Importbeschränkung auf
Zuchtrinder nicht älter als 24 Monate enthält, den deutschen Behörden
und den an diesem Geschäft Beteiligten bekannt ist.


Deutscher Tierschutzbund e.V.
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53115 Bonn - Germany
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