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AHO Aktuell - 09.07.2001

Was die Vögel nicht fressen lockt die Ratten an


Hanau (aho) - Fast jeder konnte es schon beobachten, dort wo Menschen
Brot und Essensreste an die Vögel verfüttern: Wenn die Enten und Tauben
aufhören zu fressen, kommen irgendwann andere Tiere und machen sich über
die Reste her. Zum Beispiel Ratten. Doch dies ist nicht das einzige
Problem, denn die Gewässer werden durch die Futterreste ebenfalls
empfindlich verunreinigt.

Deshalb und weil Tauben wie auch Wasservögel auch in der Stadt und
besonders an Main und Kinzig wahrlich ausreichend natürliche Nahrung
bekommen, gilt im gesamten Stadtgebiet von Hanau ein Fütterungsverbot
für Tiere.

Paragraph 13 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung formuliert
eindeutig, dass es verboten ist, auf öffentlichen Flächen und
Gewässern Tauben, Wasservögel und Fische zu füttern. Das städtische
Ordnungs- und Umweltamt der Stadt weist aus gegebenem Anlaß
nochmals ausdrücklich auf das Fütterungsverbot hin und bittet darum,
nicht aus falsch verstandener 'Tierliebe' die Probleme zu verschärfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, welche die Bürgerinnen
und Bürger auf das Fütterungsverbot aufmerksam machen, stoßen häufig
genug auf taube Ohren. Deshalb hat die Stadt nun an einigen neural-
gischen Punkten zusätzliche Schilder aufgestellt, die auf das Verbot
hinwiesen.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau appelliert an die Einsicht der
Bürgerinnen und Bürger weist aber auch darauf hin, dass ein Verstoß
gegen das Fütterungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die
nach der Gefahrenabwehrverordnung teuer zu stehen kommen kann:
Geldstrafen bis zu einer Höhe von 10.000,- Mark sind möglich.
 



 

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