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AHO Aktuell - 27.07.2001

NRW: Tollwut weitet sich aus


Duisburg (aho) - Seit dem 19. Juli 2001 ist die neue Tierseuchenverordnung
zur Tollwutbekämpfung in Kraft. In der Verordnung wurden tollwutgefährdete
Bezirke festgelegt; hierzu gehört auch der rechtsrheinische Bereich von
Duisburg. Daneben gilt die Verordnung auch für folgende Städte: Düsseldorf,
Essen, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie der Kreis
Mettmann. Betroffen sind auch Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg,
Köln und Münster. Eine Beschilderung "Tollwut - Gefährdeter Bezirk" wurde
an vielen Stellen im Stadtgebiet angebracht.

In den genannten Gebieten dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen
gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter
wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden,
der sie zuverlässig gehorchen; sowie Katzen, die nachweislich unter
wirksamem Impfschutz stehen.

Hintergrund der neuen Verordnung ist die seit Jahren in Nordrhein-
Westfalen verbreitete Tollwut, hauptsächlich übertragen von Füchsen. Auf
dem Übertragungsweg über Haustiere können auch Menschen durch die
Viruserkrankung gefährdet werden.

Im rechtsrheinischen Bereich von Duisburg gilt die Regelung flächendeckend
- das heißt hier gilt überall eine generelle Leinenpflicht. Diese Pflicht
wird durch Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Nachweis über die gültige
Tollwutschutzimpfung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen, wenn
der Hund frei läuft. Neben diesen Tierseuchenbestimmungen gelten darüber
hinaus alle gültigen einschränkenden Vorschriften z. B. Leinenzwang bei
bestimmten Rassen oder Anleinpflicht in Parkanlagen weiter.

Pressemitteilung von Freitag, 27. Juli 2001
Stadt Duisburg
 



 

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