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AHO Aktuell - 30.07.2001

Baden - Württemberg: "Kampfhunde-Verordnung" hat sich bewährt"


(aho) - Die seit 16. August 2000 geltende "Polizeiverordnung des Innen-
ministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum (Baden - Württemberg)
über das Halten gefährlicher Hunde" hat nach Auffassung von Innenminister
Dr. Thomas Schäuble wesentlich dazu beigetragen, dass die Hundehalter auf
die übrigen Bevölkerung erheblich mehr Rücksicht nehmen als vorher. Hunde
würden vermehrt an der Leine geführt oder an die Leine genommen werden,
sobald andere Personen in die Nähe kommen. "Die Halter von Hunden haben
den Wunsch vieler Bürger verstanden, von den Tieren weder angeschnüffelt
noch angesprungen oder gar bedroht zu werden. Ohne die Regelungen der
Polizeiverordnung wäre dies nicht erreicht worden", sagte Schäuble am
Montag, 30. Juli 2001, in Stuttgart. Insofern habe die Polizeiverordnung
auch das Verhältnis von Hundebesitzern zu weiten Teilen der Bevölkerung
versachlicht und entspannt.

Rund 5 000 Hundehalter hätten aufgrund der vorgeschriebenen Anmeldepflicht
ihre Tiere, bei denen nach der Verordnung eine besondere Gefährlichkeit zu
vermuten ist, bei den Ortspolizeibehörden gemeldet. Rund 3 000 Hunde
davon seien gleichzeitig zur Verhaltensprüfung angemeldet worden. Nach
den Zahlen, die dem Innenministerium vorlägen, hätten sieben bis acht
Prozent der Hunde die Prüfung nicht bestanden. Die meisten von ihnen seien -
mit Einverständnis der Halter - in Tierheime gekommen oder eingeschläfert
worden. Wenn sie zuverlässigen und sachkundigen Haltern belassen werden
konnten, gelte für sie in der Öffentlichkeit strikter Maulkorb- und
Leinenzwang.

Nach einem Jahr Erfahrung könne man heute sagen, dass sich auch die
Verhaltensprüfung "als unverzichtbares Element für die Einschätzung
der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes
bewährt".

Der Innenminister wies darauf hin, dass sich die Hundeführer der Polizei
und die Kreisveterinäre engagiert der neuen Aufgabe angenommen hätten,
nachdem sie in Kursen darauf vorbereitet worden seien. So hätten die
Verhaltensprüfungen und die Polizeiverordnung insgesamt rasch und
wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Schäuble begrüßte außerdem die jüngsten Entscheidungen mehrerer
Obergerichte, die bei besonders gefährlichen Hunden die grundsätzliche
Zulässigkeit von Rasselisten als Anknüpfungspunkt für Gefahrabwehr-
regelungen ebenso bestätigt hätten wie den Maulkorb- und Leinenzwang
bei besonders gefährlichen Hunden. Zwar zeige diese neueste Recht-
sprechung mit ihren teilweise kontroversen Bewertungen vergleichbarer
Sachverhalte auch deutlich die rechtlichen Risiken jeder Regelung auf.
Für die Bürger im Land sei jedoch wichtig, dass Kampfhunde und andere
gefährliche Hunde sich nur noch mit Maulkorb und Leine in der Öffent-
lichkeit aufhalten dürfen. Zu erwarten sei außerdem, dass im Lauf der
Zeit die Zahl der Kampfhunde zurückgehe, weil sich keine Käufer mehr
finden würden. Die Feststellung des Berliner Verfassungsgerichtshofs,
dass der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Menschen
oberste Priorität habe, sei tragende Grundlage auch der Polizei-
verordnung des Landes.

Die Entscheidung des Bundes, bei dem seit kurzem bestehenden Einfuhrverbot
für Pit Bull Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier und
Staffordshire Bullterrier Ausnahmen zuzulassen, begrüßte der Innenminister:
"Die baden-württembergische Polizeiverordnung hat den notwendigen Rahmen
für mehr Sicherheit vor gefährlichen Hunden geschaffen. Deshalb muss es für
baden-württembergische Bürger auch in Zukunft möglich sein, ihre in
zulässiger Weise gehaltenen Hunde von Auslandsurlauben wieder zurückbringen
zu können."
 



 

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