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AHO Aktuell - 21.08.2001

Anzeige nach dem Tierschutzgesetz +++ Tiere verwahrlost


Heide (ots) - Weil sie die in ihrer Wohnung befindlichen
Tiere (Vögel sowie Hunde und Katze) verwahrlosen sowie offenbar
hungern und dursten ließ, wurde nun gegen eine 49-jährige
Heiderin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen
das Tierschutzgesetz eingeleitet. Der Tierschutzverein
Dithmarschen war zunächst vom Wohnungseigentümer informiert
worden, um die Tiere aus der Wohnung zu holen. Dazu wurde die
Polizei um Unterstützung gebeten. Den Beamten bot sich ein
erschreckendes Bild:

Die Wohnung war völlig heruntergekommen und verwahrlost. Bereits
im Flur kam den Beamten ein ekelerregender Gestank entgegen, der
sich in der Wohnung noch verstärkte. In der Küche stand ein
Vogelkäfig mit drei Wellensittichen. Diese hatten kein Futter
mehr allerdings noch etwas Wasser. Im Wohnzimmer war ein
penetranter Gestank von Kot und Urin, wobei im Zimmer
Temperaturen um ca. 30 Grad herrschten. Es war kein Fenster
geöffnet. Aus dem Wohnzimmer kamen zwei Kurzhaardackel und eine
Katze entgegen, die sofort aus dem Raum flüchteten. Der Teppich
war übersät mit Kothaufen, außerdem waren deutlich Urinflecke zu
erkennen. Die Tiere hatten augenscheinlich weder Futter noch
Wasser und waren in einer sehr schlechten, körperlichen
Verfassung. Sie bekamen zunächst einmal frisches Wasser, das sie
gierig tranken. Sie wollten damit gar nicht aufhören, so die
Beamten. Einer der Dackel sprang seinem «Retter» schließlich
auf den Schoß und suchte Anschluss. Die Pfoten hinterließen
dabei Urin - und Kotflecken. Alle Tiere waren stark von Flöhen
befallen. Die Hunde waren stark abgemagert. Nachdem sich die
Tiere beruhigt hatten, wurden sie von einer Mitarbeiterin des
Tierschutzvereins Dithmarschen nach Tensbüttel in ein Tierheim
gebracht.
Das Kreisveterinäramt wurde eingeschaltet, da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass die
rechtmäßige Halterin offenbar ungeeignet zum Halten der Tiere
ist. Die 49-jährige war nicht zugegen und konnte bisher auch
nicht erreicht werden.

Polizei Schleswig-Holstein West
 



 

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