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AHO Aktuell - 27.08.2001

Südkreis Unna zum Tollwut gefährdeten Gebiet erklärt


Unna (aho) - Den südliche Teil des Kreises Unna mit dem Datteln-Hamm-Kanal
als nördliche Begrenzung hat der Regierungspräsident in Arnsberg zum Tollwut
gefährdeten Bezirk erklärt. Im Kreis Unna selbst hat es aber keinen Fall von
Tollwut gegeben.

Seit April muss bei Auftreten von Tollwut die Umgebung im Umkreis von 40
Kilometern zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärt werden. Nach den alten
Tollwutverordnung galt dieser Bezirk für einen Umkreis von zehn Kilometern.
Da bereits im Frühjahr bei einem Fuchs im Ennepe-Ruhr-Kreis die Tollwut
amtlich festgestellt wurde, musste der Tollwut gefährdete Bezirk durch die
aktuelle Änderung der Tollwut-Verordnung auf mindestens 40 Kilometer Radius
und damit auf den Kreis Unna erweitert werden. Bei dem damals betroffenen
Tier bestanden seinerzeit keinerlei Kontakte zu Menschen oder zu Haustieren.

Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen
werden. Ausgenommen sind Hunde und Katzen, die nachweislich unter wirksamem
Impfschutz stehen. Ein solcher Schutz liegt vor, wenn die Impfung gegen
Tollwut bei Erstimpfung mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate
zurückliegt, oder bei Wiederholungsimpfungen spätestens 12 Monate nach
vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und nicht mehr
als 12 Monate zurückliegt. Als Nachweis der Impfung ist der tierärztliche
Eintrag im Impfpass ausreichend. Hunde müssen zusätzlich von einer Person
begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen.

Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 35 Tollwutfälle
diagnostiziert. Im wesentlichen handelte es sich hierbei um das Auftreten
der Tollwut bei Füchsen im Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises, des
Märkischen Kreises, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises Mettmann sowie
der Stadt Hagen. Im Kreis Unna ist in den letzten zehn Jahren kein Fall
von Tollwut aufgetreten. Auch die Untersuchungsaktionen der Füchse im
letzten Herbst und Frühjahr ergaben keinerlei Hinweise hierauf.

Nach Einschätzung des Kreis-Experten ist dies nicht zuletzt auf die seit
1995 halbjährlich durchgeführten Beköderungsaktionen zur Immunisierung
der Füchse zurückzuführen. Die nächste Impfaktion der Füchse wird Ende
September durchgeführt. Unabhängig von der jeweiligen Seuchenlage müssen
Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art
mindestens acht Wochen vorher angezeigt werden.

Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Gesundheit und
Verbraucherschutz des Kreises Unna, Platanenallee 16, 59425 Unna,
unter den Rufnummern 02303/271339, 271539 und 27-3439.

Pressemitteilung des Kreis Unna vom 20.08.2001
 



 

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