Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 01.09.2001

Gefahrtier-VO/Urteil des OVG Lüneburg: Bartels hat Revision eingelegt


Hannover (aho) - 13 Normenkontrollverfahren hätten dem Oberwaltungsgericht
Lüneburg vorgelegen. Vier, alle Verfahren abdeckende Grundsatzurteile habe
das Gericht gefällt und am 30. Mai mündlich verkündet. Zwei schriftliche
Urteile seien dem Landwirtschaftsministerium inzwischen zugestellt worden,
gegen beide habe er Revision eingelegt, teilte am 29.08.01 Minister Uwe
Bartels mit. Grundsätzlich habe das Gericht die niedersächsische Gefahrtier-
Verordnung bestätigt und keine Veranlassung gesehen, sie zu kritisieren oder
außer Kraft zu setzen.

Die erste Revision, eine so genannte Anschlussrevision, sei ausschließlich
aus prozessrechtlichen Überlegungen erforderlich gewesen, um einen eventuellen
juristischen Streit über die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Teil-
rechtskraft gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sicher gestellt worden sei
dadurch, dass die Niedersächsische Gefahrtier-VO zumindest bis zur Urteils-
verkündung des Bundesverwaltungsgerichtes unverändert in Kraft bleibe.

Die zweite Revision richte sich gegen die "Lüneburger Auffassung" einer nicht
zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der so genannten Schutzhunderassen. Der
das Urteil verkündende Richter hatte am 30. Mai ausdrücklich darauf hinge-
wiesen, dass sich "die Erfassung weiterer Schutzhunderassen habe aufdrängen
müssen", und nannte dabei den Schäferhund, den Boxer und die Dogge. Sollte sich
das Land dieser Auffassung nicht anschließen, "komme nur in Betracht, die
Erfassung der Rassen Dobermann und Rottweiler mit ihren Kreuzungen für nichtig
zu erklären".

Diese Auffassung teile ich nicht, begründete Bartels die Revision. Schließlich
hätten inzwischen vergleichbare obergerichtliche Urteile in Mecklenburg-
Vorpommern und in Berlin genau das Gegenteil bestätigt. Die Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes sei dann nicht gegeben, wenn sachgerechte Erwägungen
die Abweichung erlauben, hätten die Oberverwaltungsrichter in Mecklenburg
entschieden.

Eine Auffassung, die sich mit seiner decke, so Bartels weiter, immerhin
handele es sich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme zum Schutze der Menschen.
Er erwarte vom Bundesverwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil, das für ganz
Deutschland ein einheitliches Vorgehen bringe.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de