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AHO Aktuell - 10.09.2001

Tierrechtler zu hohem Schadenersatz verurteilt


Frankfurt/M. (ots) - Wenn Tierrechtler ihre extreme Auffassung von
der Gleichwertigkeit aller Lebewesen mit Gewaltaktionen - etwa der
"Befreiung" von Farmtieren - zum Ausdruck brachten, so wurden sie
bisher von deutschen Richtern in aller Regel auffallend nachsichtig
behandelt. Anders in den angelsächsischen Ländern, in denen bei
Gewalt gegen Sachen oder gar Personen hohe Geld- oder auch
Gefängnisstrafen verhängt werden.

Die in Deutschland gepflegte allzu laxe Haltung gegenüber
kriminellen Tierrechtlern wurde jetzt durch ein Urteil des
Landgerichts Koblenz durchbrochen. Es verurteilte zwei Aktivisten
zu einer Schadenersatzsumme von 46.240 DM, obwohl sie bei einem
Überfall auf einen Hunde- und Nerzzüchter "nur" Schmiere gestanden
hatten. Die eigentlichen Täter, die 62 Hunde - darunter 43 Welpen -
und mehrere hundert Nerze "befreit" bzw. gestohlen hatten, konnten
dagegen nicht gefasst werden.

"Die jetzt von Sympathisanten vergossenen Krokodilstränen sind
völlig fehl am Platz" stellte die Sprecherin des Deutschen
Pelz-Instituts Susanne Kolb dazu fest. "Dem Züchter ist durch den
Einbruch in seine Farm, durch den Diebstahl der Hunde und durch die
verjagten Nerze ein weitaus größerer Schaden zugefügt worden."
Endlich sei mit diesem Urteil ein Zeichen gesetzt worden, dass
sogenannte Tierbefreiungen keine Kavaliersdelikte seien, sondern
kriminelle Taten.


Deutsches Pelz-Institut
Susanne Kolb,
Deutsches Pelz-Institut,
Telefon 069 - 24 26 35 40,
Telefax 069 - 24 26 35 21
 



 

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