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AHO Aktuell - 11.09.2001

Dortmund ab sofort auch Tollwutbezirk


Dortmund (aho) - Im April 2001 wurde die nationale Tollwut-Verordnung
geändert. Auswirkungen dieser Änderungen erreichen jetzt auch Dortmund. Im
Frühjahr wurde bei einem Fuchs im Ennepe-Ruhr-Kreis (Sprockhövel) die
Tollwut amtlich festgestellt. Nach dem damaligen Stand der Vorschriften
wurde die Umgebung bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern zum
gefährdeten Bezirk erklärt. Durch die Änderung der Verordnung muss nun
dieses Gebiet auf einen Radius von mindestens 40 Kilometern erweitert
werden. Der Regierungspräsident in Arnsberg hat deshalb Teile seines
Regierungsbezirkes zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärt. Betroffen
hiervon sind die Städte Bochum, Hagen, Herne, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der
Märkische Kreis, der südliche Teil des Kreises Unna und Dortmund.

Was ist nun zu beachten?

- In Dortmund dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen. Hiervon
ausgenommen sind Hunde, die nachweislich einen wirksamen Tollwutimpfschutz
haben, und von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig
gehorchen. Katzen müssen nachweislich einen wirksamen Tollwutimpfschutz
besitzen.

- Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art müssen
mindestens acht Wochen vorher beim Veterinäramt angemeldet werden.

Wann liegt ein wirksamer Impfschutz vor?

Ein wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn die tierärztliche Impfung gegen
Tollwut:

im Falle der Erstimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate
zurückliegt, oder

im Falle einer Wiederholungsimpfung, diese längstens 12 Monate nach
vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und
längstens 12 Monate zurückliegt.

Als Nachweis der Impfung gilt der Eintrag im Impfpass des Tieres.

Vom Veterinäramt werden an den Zugängen zum gefährdeten Bezirk sowie an
anderen geeigneten Stellen Schilder mit der Aufschrift "Tollwut!
Gefährdeter Bezirk" angebracht.

Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 35 Tollwutfälle
diagnostiziert. Im wesentlichen handelte es sich hierbei um das
Auftreten der Tollwut bei Füchsen im Bereich des Rheinisch-Bergischen-
Kreises, des Märkischen Kreises, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises
Mettmann sowie der Stadt Hagen.

Bei einer Dortmunder Untersuchungsaktion der Füchse Anfang des Jahres 2001
wurde keine Tollwut festgestellt. Es gab auch keine Anzeichen für eine
Erkrankung, was nicht zuletzt auf die in den Jahren 1995 und 1996 jährlich
und seit 2000 halbjährlich durchgeführten Beköderungsaktionen zur
Immunisierung der Füchse zurückzuführen ist.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter/innen des Veterinäramtes,
Hoher Wall 5, 44122 Dortmund, unter der Telefonnummer 0231/50 - 2 23 25.
 



 

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