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AHO Aktuell - 14.09.2001
Änderungsverordnung zur Gefahrtier-Verordnung
Hannover (aho) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Entscheidung
zu Fragen der Prozesskostenhilfe die gesamte Niedersächsische Gefahrtier-
Verordnung als nichtig angesehen. Alleiniger Grund: die fehlende ausdrück-
liche Erwähnung des Geltungsbereiches. Aber: einen Monat zuvor hatte das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht keine Formalfehler beanstandet.
Die "hannoversche" Beurteilung kann u. a. auch deswegen die Landesre-
gierung nicht nachvollziehen, so Bartels weiter. Um durch die Verwaltungs-
gerichts-Entscheidung möglicherweise aufkommende Verunsicherungen bereits
im Keim zu ersticken, habe er deshalb heute per zum 08.07.2000 rückwirkend
geltender Änderungsverordnung den "Geltungsbereich Niedersachsen" nachge-
tragen. Damit sei z. B. auch die vom Oberverwaltungsgericht rechtlich nicht
in Zweifel gezogene Rechtslage nochmals klargestellt worden.
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