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AHO Aktuell - 19.09.2001

Rhein-Sieg-Kreis: Tollwutimpfung für Füchse


Rhein-Sieg-Kreis (mk) - Durch konsequente Impfstrategie und intensive
Bejagung von kranken Füchsen konnte die Zahl der Tollwuterkrankungen
in den letzten Jahren weitestgehend reduziert werden. Seit 1997 hat es
im Rhein-Sieg-Kreis keinen Fall von Tollwuterkrankung mehr gegeben.
Dennoch werden auch in Nordrhein-Westfalen immer noch vereinzelt
tollwuterkrankte Füchse aufgefunden. Das Kreisveterinäramt weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Fuchs der Hauptüberträger der
auch für den Menschen gefährlichen Tollwut ist.

Aus diesem Grunde wird im Rhein-Sieg-Kreis wie schon in den vorangegangenen
Jahren auch in diesem Jahr eine groß angelegte Schluckimpfung für Füchse
durchgeführt. Die Maßnahme, die vom nordrhein-westfälischen Ministerium
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft angeordnet wurde, erstreckt
sich auf den Zeitraum vom 24. September bis zum 05. Oktober 2001.

Die Impfköder werden überwiegend mit dem Flugzeug abgeworfen, wobei die
Köder in dichtbesiedelten Gebieten und in Ortsrandlagen von der Jägerschaft
auch per Hand ausgelegt werden.

Die scheibenförmigen Impfkörper (im Durchmesser 40 Millimeter, 12 bis 14
Millimeter hoch) bestehen aus einer Futtermittelmischung und enthalten
einen speziellen Lockstoff für Füchse. Die in den Ködern enthaltenen
Kapseln beinhalten den notwendigen Impfstoff, den die Füchse beim
Zerkauen aufnehmen und der sie zuverlässig gegen die Tollwut impft.

Für Haustiere und freilebende Tiere sei der Impfstoff, so das Veterinäramt
weiter, völlig unschädlich. Für den Menschen geht auch keine Gefahr aus,
man sollte aber den direkten Kontakt mit der in der Kapsel enthaltenen
Impfflüssigkeit vermeiden. Es wird daher dringend geraten, die Köder auf
keinen Fall anzufassen. Geschieht dies aber trotzdem, empfiehlt sich eine
gründliche Reinigung der betroffenen Stellen mit Wasser und Seife. Außerdem
sollte unverzüglich ein Arzt eingeschaltet werden.

Spaziergänger sollten im Zeitraum der Impfung in den Gebieten, in denen
Köder ausgelegt sind, auf den Wegen bleiben und Hunde sollten während der
Beköderungszeit und mindestens 14 Tage danach an der Leine geführt werden.

Weitergehende Informationen sind beim Veterinäramt der Kreisverwaltung in
Siegburg (Tel.: 02241/13 26 11) zu erhalten.
 



 

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