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AHO Aktuell - 04.10.2001
Welttierschutztag 4.Okt.2001: Auftakt zum Heimtiermonat
(STS) - Unter dem Motto "Heimtiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung"
mahnt der Schweizer Tierschutz STS Tierhalter und Behörden, ihre Verant-
wortung gegenüber dem Mitgeschöpf wahrzunehmen.
Jedes Jahr stellen der Schweizer Tierschutz STS und seine 58 lokalen Sektionen
anlässlich des Welttierschutztages ein tierschutzrelevantes Thema in den
Mittelpunkt. Am diesjährigen Welttierschutztag, dem 4. Oktober, sind dies die
Heimtiere. Der Schweizer Tierschutz STS widmet ihnen und ihren Bedürfnissen
den ganzen Monat Oktober. In verschiedenen Aktionen wird die Bevölkerung für
eine artgerechte Haltung sensibilisiert und den Tierhaltern die Verantwortung
gegenüber ihren Schützlingen bewusst gemacht.
In der Schweiz wird in jedem zweiten Haushalt ein Heimtier gehalten. Rund
1,3 Millionen Katzen, 440'000 Hunde sowie unzählige Vögel, Meerschweinchen,
Kaninchen, Ratten, Fische, Schildkröten, Vogelspinnen, Schlangen und andere
Heimtiere, bereichern unser Leben. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen,
dass Heimtiere zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Menschen
beitragen, sie machen glücklich und helfen unserer Gesundheit, sie leisten
Gesellschaft und helfen bei Stressituationen und in Lebenskrisen.
Tierheime betreuen immer mehr Schützlinge
Dass es auch eine Schattenseite gibt, schildert Heinz Lienhard, Präsident
des Schweizer Tierschutz STS. Immer mehr Heimtiere bedeute auch immer mehr
Fälle von vernachlässigten, falsch gehaltenen, verstossenen und überzähli-
gen Tieren. Gemäss einer neuen Umfrage werden jährlich 8' bis 9'000 Hunde,
2'500 bis 3'000 Katzen und unzählige andere Heimtiere in den Tierheimen der
Sektionen des Schweizer Tierschutz STS aufgenommen. Der enorme Anstieg zeigt,
wie notwendig die meist ehrenamtlich geleistete Arbeit der örtlichen
Tierschutzvereine ist.
Aktionen im Heimtiermonat Oktober
Mit Informationsständen informieren der STS und seine 58 lokalen Sektionen
Tierhalter über das Recht der Heimtiere auf eine artgerechte Haltung. In
Zusammenarbeit mit Migros hat der STS einen speziellen Fonds in Höhe von
CHF 80'000 eingerichtet zur Übernahme von Patenschaften für alte oder
schwer vermittelbare Katzen und Hunde, die in den Tierheimen der Sektionen
ihren Lebensabend verbringen dürfen, solange sie gesund und lebensfroh
sind. Lienhard forderte Bund, Kantone und Gemeinden auf, die Dienst-
leistungen der Tierschutzorganisationen finanziell zu unterstützen. Für
die Aufnahme, Pflege und Vermittlung von herrenlosen Tieren wenden die
Tierschutzvereine jährlich über CHF 6 Mio. auf. Vom Bundesrat und
Parlament fordert der STS, dass Tiere in der Schweizer Gesetzgebung nicht
mehr länger als Sache behandelt werden.
Ein Recht auf artgerechte Haltung
Ewald Isenbügel, Professor der Veterinärmedizinischen Fakultät der
Universität Zürich be-richtet, dass fast die Hälfte aller Kleintier-
patienten wegen Haltungsfehlern beim Tierarzt oder bei der Tierärztin
landen. Falsche Unterbringung und Haltung, unzureichende Bewegung,
fehlender Sozialkontakt, ungeeignetes Futter und vermenschlichender
Umgang führen zu Stress und Angst, verursachen Mangelzustände und einen
frühen Tod. Die Heimtierhaltung müsse von Freude am Tier und Verantwortung
ihm gegenüber getragen sein, hielt Ewald Isenbügel fest.
Label für Zoofachgeschäfte
In Zusammenarbeit mit dem Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz
(VZFS) hat der STS ein Label für diejenigen Geschäfte geschaffen, die
verbesserte Bedingungen erfüllen. Jedes Zoofachgeschäft mit STS-Label
wird mindestens einmal pro Jahr kontrolliert und erhält eine Vignette.
Die Haltung der Tiere muss hohe Mindestanforderungen erfüllen und für
jede Tierkategorie müssen mustergültige Tiergehege vorhanden sein. Das
Wichtigste aber sei, unterstrich Zoologe Peter Schlup von der Fachstelle
Wild- und Heimtiere des STS, dass der Käufer im Fachgeschäft über die
artgerechte Haltung der Tiere informiert werde. Schlup rät dringend von
spontaner Tieranschaffung ab, jeder zukünftige Tierhalter müsse sich
zuerst eingehend über deren Bedürfnisse informieren.
Vollzug der Tierschutzverordnung im Bereich Heimtiere
Auch die Aargauer Kantonstierärztin Erika Wunderlin ortete mangelndes
Wissen um die Bedürfnisse der Tiere, eine Überforderung bei der
Betreuung oder eine gewisse Nachlässigkeit im Umgang als Ursache von
Missständen. Im Jahr 2000 gingen beim Veterinäramt des Kantons Aargau
123 Meldungen aus der Bevölkerung ein, die eine amtliche Kontrolle im
Heimtierbereich nach sich zogen. Meist seien jedoch die Mindestan-
forderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten worden. Klare und
strengere Vorschriften, die eine anständige Behandlung und artgerechte
Haltung der Heimtiere gewährleisten, forderte STS-Präsident Heinz
Lienhard. Der Schweizer Tierschutz STS verlange, dass diese strengeren
Vorschriften dann von den Behörden ohne Wenn und Aber auch durchgesetzt
werden. Die Abklärung von Tierschutzfällen könne sehr aufwändig und
komplex sein, gab Wunderlin zu bedenken. Es sei daher unumgänglich,
dass ausreichend kompetentes Personal für den Vollzug der Tierschutz-
gesetzgebung zur Verfügung stehe. Im Informations- und Ausbildungs-
bereich sei aber viel Potential für die Zusammenarbeit der Behörden
und der Tierschutzorganisationen vorhanden, führte die Kantons-
tierärztin aus.
Hintergrund
Am internationalen Tierschutzkongress in Florenz im Jahr 1931 beriet
man sich, wie in der Bevölkerung der Respekt für Tiere erhöht werden
könne und man beschloss, den 4. Oktober, den Namens- und Todestag von
Franz von Assisi, zum Internationalen Welttierschutztag zu machen.
Franz von Assisi (1181-1226), der Gründer des Franziskanerordens, gilt
als Schutzpatron der Tiere. Er kämpfte im Mittelalter, wo man den
Menschen als Herrscher über die Welt betrachtet hatte, um mehr
Verständnis für die Tiere.
Für Rückfragen:
Pressestelle STS, Telefon 079-209 72 52
Basel, 3. Oktober 2001
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