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AHO Aktuell - 16.10.2001

Kampfhundeverordnung von Baden-Württemberg ist rechtens


Mannheim (aho) - Die Kampfhunde-Verordnung von Baden-Württemberg ist
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim (16. Oktober 2001)
rechtens. Damit gelten dort auch weiterhin Meldepflicht und Maulkorbzwang
für die als gefährlich eingestuften Tiere. Der Minister für Ernährung und
Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, begrüßt die Abweisung der Klagen
gegen die Kampfhundeverordnung des Landes. Der für den Tierschutz
zuständige Minister Willi Stächele appelliert an alle Hundehalter, die
verschiedenen Möglichkeiten zur Erziehung ihrer Hunde unter fachkundiger
Anleitung zu nutzen. Stächele verweist zudem auf die am 1. September 2001
in Kraft getretene Tierschutz-Hundeverordnung: "Die Befriedigung
wesentlicher Grundbedürfnisse, insbesondere den Bedürfnissen nach
Bewegung und dem Gemeinschaftsbedürfnis muss jedem Hund ermöglicht
werden, damit keine Verhaltensstörungen auftreten."
 



 

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