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AHO Aktuell - 09.11.2001

Pferdetransporte nur mit Equidenpass +++ Kontrollen +++ Haltung anzeigen


(aho) - Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) weist darauf hin, dass seit
Juli vergangenen Jahres Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere) nur noch verbracht
werden dürfen, wenn ein gültiger Equidenpass mitgeführt wird. Künftig werden
dazu verstärkt Kontrollen bei Veranstaltungen mit Pferden und von Pferdetrans-
porten erfolgen. Verstöße gegen diese Vorschrift werden empfindlich bestraft.

Die Viehverkehrsverordnung schreibt vor, dass das Verbringen, also das Trans-
portieren von einem zu einem anderen Standort, von Einhufern nur "in Beglei-
tung" eines gültigen Equidenpasses erlaubt ist. Ebenso wird angeordnet, dass
das Halten von Einhufern bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittel-
überwachungsamt anzuzeigen ist.

Noch sind nicht alle Halter von Pferden und Eseln dieser Pflicht nachgekommen.
Nachzüglern, die noch keine Equidenpässe beantragt haben, werden in diesen
Tagen vom Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern in ihren Regionen
Sammeltermine, wie z.B. am 09.11.2001 um 9.00 Uhr auf dem Ponyhof in Setzin,
angeboten, auf denen die nicht registrierten Equiden und Pferde ausländischer
Abstammung mit allen für die Ausstellung der Pässe erforderlichen Kennzeichen
und Merkmale erfasst werden.


08.11.2001 / 245
 



 

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