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AHO Aktuell - 09.11.2001

NRW will Landesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden erarbeiten


Düsseldorf (NRW) - Das Innenministerium und das Verbraucherschutzministerium
teilen mit:

NRW-Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn und der nordrhein-westfälische
Innenminister Dr. Fritz Behrens wollen die Verordnung der Landesregierung
zum Schutz vor gefährlichen Hunden durch ein Landeshundegesetz ersetzen.
"Damit unterstützen wir den Beschluss der Innenministerkonferenz, die
bundesweit unterschiedlichen Regelungen auf der Grundlage der vorgelegten
Experten-Empfehlungen zu vereinheitlichen und weiter zu entwickeln",
erklärten die Landesminister heute in Düsseldorf. Die Innenministerkonferenz
hat auf ihrer Herbsttagung am 7. und 8. November in Meisdorf (Sachsen-Anhalt)
die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Länderregelungen bekräftigt.

"In einem Gesetz können wir verantwortungslose Halter mit höheren Bussgeldern
stärker als bisher in die Pflicht nehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde für
Menschen, vor allem Kinder, und Tiere nicht gefährlich werden können", betonte
Höhn. "Auch wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas macht es Sinn,
auf parlamentarischem Wege ein formelles Gesetz zu beschliessen", ergänzte
Behrens. Die Minister stützen ihren Vorstoss auf die Expertise einer Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse jetzt der Innenministerkonferenz
vorgelegt hat.

"Mit dem neuen Gesetz wollen wir auch deutlich machen, dass es uns um den
Schutz von Menschen und nicht um die Ausgrenzung von Haltern bestimmter
Hunderassen geht. Das erhöht auch die Akzeptanz bei den Hundehaltern, auf
dessen Einsicht und Mithilfe es bei allen Schutzmassnahmen besonders ankommt",
erklärten Höhn und Behrens abschliessend.
 



 

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