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AHO Aktuell - 26.11.2001

STS: Kahlschlag beim Tierschutzgesetz


(STS) - Als Zumutung für jeden Tierfreund bezeichnet der Schweizer
Tierschutz STS den Vorschlag des Bundesrats für das neue Tierschutz-
gesetz. Besonders gravierend ist die geplante Aufhebung des Schächt-
verbots und die ersatzlose Streichung verbotener Handlungen.

In seiner Stellungnahme an den Bundesrat verlangt der Schweizer Tier-
schutz STS substanzielle Verbesserungen bei der Revision des Tier-
schutzgesetzes. Im Gesetzesentwurf werden eine ganze Anzahl von
Errungenschaften des Tierschutzes sang- und klanglos gekippt, ohne
dass auf Verordnungsstufe ein entsprechender Ersatz vorhanden wäre.
So wurde beispiels-weise die gesamte Liste der verbotenen Handlungen
ersatzlos gestrichen. Auch ignoriert der Bundesrat langjährige
Forderungen des STS nach Verbesserungen der Haltungsumgebung von Tieren,
obwohl diese wissenschaftlich längst abgesichert sind. Besonders
gefährlich wird es dort, wo der Bundesrat sich mit sogenannten "Kann-
Formulierungen" selbst Blanko-delegationen erteilt. Denn die Erfahrung
zeigt leider, dass "kann" von den ausführenden Organen selten genug als
Auftrag zum Handeln interpretiert wird. Beispielsweise "kann" der
Bundesrat den Transit von Schlachttieren verbieten oder eine Güter-
abwägung für das Erzeugen gentechnisch veränderter Tiere vorschreiben -
er muss es aber nicht. Wer jedoch weiss, wie grausam Lebendtiertransporte
sind und was genmanipulierten Tieren angetan wird, kann sich mit solchen
Gummiparagraphen unmöglich begnügen.

Das Schächten ist seit 1893 in der Schweiz aus tierschützerischen Gründen
verboten. Ein Expertenteam des Bundesamtes für Veterinärwesen hat die
Tierschutzwidrigkeit dieser Schlachtmethode im Sommer 2001 beim Besuch
des Schlachthofes Besançon, in dem für den Schweizer Markt geschächtet
wird, klar bestätigt. Das vorgängige Fixieren der Tiere stellt einen
erheblichen Stressfaktor dar. Der anschliessende Schächtschnitt, welcher
bei vollem Bewusstsein des Tieres durch Hals, Luft- und Speiseröhre
erfolgt, wird vom Tier mit Sicherheit als schmerzhaft empfunden. Der
Augenreflex ist bei einzelnen geschächteten Tieren noch bis 30 Sekunden
und mehr nach dem Kehlschnitt nachweisbar; das heisst, die Tiere sind so
lange noch bei vollem Bewusstsein. Demgegenüber wirkt eine Betäubung z.B.
mit Bolzenschuss in Sekundenbruchteilen. Ein zeitgemässer und ethisch
verantwortbarer Umgang mit Tieren erfordert deshalb zwingend eine wirksame
Betäubung der Tiere vor dem Schlachten. Das sehen auch die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger so. Eine von IPSO im Auftrag des STS durchgeführte,
gesamtschweizerische Befragung von 1'000 Stimmberechtigten ergab eine
breite Zustimmung zum bestehenden Schächtverbot (76%).

Das bestehende Tierschutzgesetz ist ein Vierteljahrhundert alt. Der
Schweizer Tierschutz STS und alle Tierfreunde erwarten, dass ein neues
Gesetz allen Tieren klare Verbesserungen und endlich eine tiergerechte
Haltung für alle Tiere bringt. Diesem Anliegen hat der Bundesrat mit
dem Entwurf in keiner Art und Weise entsprochen. Der STS fordert den
Bundesrat deshalb nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung der Botschaft
zu Handen des Parlamentes ein Herz für die Tiere zu zeigen und eine
tierfreundlichere und zeitgemässere Vorlage zu formulieren.



Basel, 26. November 2001
 



 

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