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AHO Aktuell - 29.11.2001

Hanau: Hundehalter müssen Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner beseitigen


Hanau. Wie das Ordnungs- und Umweltamt der Stadt Hanau mitteilt, häufen sich in
jüngster Zeit Bürgerbeschwerden über die Verunreinigung von Straßen, Plätzen
und Gehwegen mit Hundekot. Die Ordnungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin,
daß es sich bei Hundekot um Abfall handelt und vom jeweiligen Hundehalter zu
beseitigen ist. Die Stadt habe dafür im öffentlichen Straßenraum ausreichend
Abfallkörbe zur Verfügung gestellt; darüber hinaus gebe es im gesamten
Stadtgebiet 13 sogenannte "Robidogs", Behältnisse, in denen kostenlose Tüten
zur Beseitigung des Hundekots bereitgehalten werden. Hundehalter, die die
Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners nicht beseitigten, verstoßen nach den
Worten von Hanaus Ordnungsdezernentin, Oberbürgermeisterin Margret Härtel,
gegen die städtische Abfallsatzung und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Sie
habe daher die städtischen Hilfspolizisten angewiesen, jeden Verstoß gegen die
Abfallsatzung, auch das achtlose Wegwerfen von Abfällen, zu ahnden und ein
Bußgeldverfahren einzuleiten, so Härtel. Dabei könne ein Bußgeld von mindestens
100 Mark verhängt werden, das im Wiederholungsfalle erhöht werde. Wie Härtel
weiter hervorhob, werden die städtischen Mitarbeiter Hinweisblätter an die
Hundehalter verteilen, in denen diese noch einmal auf ihre Pflichten zur
Beseitigung von Hundekot hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang richtete
Härtel zugleich den Appell an all jene Bürgerinnen und Bürger, die ihren Abfall
ordnungsgemäß entsorgen, ruhig Zivilcourage zu zeigen, Abfallsünder
anzusprechen und auf ihr ordnungswidriges Verhalten hinzuweisen.
 



 

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