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AHO Aktuell - 11.12.2001

Tiere ungeeignet als Weihnachtsgeschenk


Bonn (bmvel) - Lebende Tiere sind als Weihnachtsgeschenk grundsätzlich
ungeeignet. Daran erinnert das Bundesverbraucherministerium anlässlich
des bevorstehenden Weihnachtsfestes. Tiere seien kein Spielzeug oder
keine Sache, die man einfach beiseite legen könne, wenn der Reiz des
Neuen nachlasse. Mit der Anschaffung eines Tieres übernehme der Halter
die Verantwortung für das Tier während dessen gesamter Lebenszeit. Das
Ministerium appelliert deshalb an alle Interessenten, sich bereits vor
der Anschaffung eines Tieres gründlich über dessen Bedürfnisse zu
informieren. Nur so könne man prüfen, ob man das Tier auch artgerecht
halten könne.

Keinesfalls solle man sich bei der Anschaffung eines Tieres allein von
Tierliebe leiten lassen. Jeder müsse sich vorher sicher sein, dass er
über ausreichende Kenntnisse zur fach- und tiergerechten Haltung verfügt
und dauerhaft ausreichend Zeit für dessen Versorgung aufbringen kann und
will. Ebenso seien die mit der Haltung verbundenen Kosten in Betracht zu
ziehen. Aber auch die Versorgung des Tieres während der Urlaubszeit müsse
sicher gestellt werden können. Kinder seien mit dieser Verantwortung und
Pflicht aufgrund ihres Alters überfordert, auch wenn sie Tiere innig
lieben. Diese Aufgaben müssten letztlich von Erwachsenen übernommen
werden.

Für den Fall, dass eine verantwortungsbewusste Entscheidung für den Kauf
eines Tieres getroffen werde, sollte die Abnahme eines Tieres aus dem
Tierheim erwogen werden. Mit Sicherheit würden Besucher von der Vielfalt
und der großen Zahl abgegebener Tieren überrascht. Das Schicksal dieser
Tiere sollte gleichzeitig Warnung vor Fehlentscheidungen sein und helfen,
den Wunsch nach einem Tier gründlich zu überprüfen, so das Verbraucher-
ministerium. Außerdem biete das Tierheim Beratung und mit Sicherheit
die Möglichkeit, ein passendes Tier für die zukünftigen Haltungsbe-
dingungen auszuwählen.
 



 

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