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AHO Aktuell - 13.12.2001

Kennzeichnung der europäischen Landschildkröten und anderer Heimtiere


Das Presse- und Informationsamt der Stadt Duisburg informiert:

Duisburg - Bei den Überlegungen der Eltern zu einem Weihnachtsgeschenk für
die Kinder geben sie nicht selten deren Wünschen nach einem Tier nach.
Tiere sollten nicht spontan gekauft werden und nur in einem Fachgeschäft
oder bei einem Züchter, von denen man auch richtige Informationen zur
Haltung kriegen kann.

Zu den beliebtesten Haustieren gehören auch die drei europäischen
Landschildkröten: Griechische -, Maurische - und Breitrandschildkröte. Auf
Grund der Bedrohung der Bestände in den Ursprungsländern am Mittelmeer durch
Lebensraumzerstörung, illegalen Handel und Tötung, hat die EU diese drei
Arten streng geschützt. Sie wurden in den Anhang A der Verordnung
EG Nr. 338/97 aufgenommen.

Seit dem 1. Januar 2001 gilt für alle Tiere des Anhangs A eine Kennzeich-
nungspflicht, die den illegalen Handel weiter eindämmen soll und den
privaten Haltern und Züchtern den Nachweis des legalen Erwerbs erleichtert.
Vögel müssen danach mit geschlossenen Ringen beringt werden, Säugetieren
und Reptilien wird ein Transponder (Microchip) eingesetzt. Für die euro-
päischen Landschildkröten, die Strahlenschildkröte und die drei Riesen-
schlangenarten von Madagaskar gibt es eine Ausnahmeregelung: Nach
Untersuchung großer Serien dieser Arten konnte man feststellen, dass die
Anordnung der Schuppen und der Farbmuster am Kopf und vorderen Bereich
der Schlangen, sowie der Verlauf der Schildernähte auf dem Bauchpanzer
und die Verteilung der hellen und dunklen Farben auf Ober- und Unterseite
der Schildkröten eine eindeutige individuelle Erkennung ermöglichen. Eine
gute Fotodokumentation dieser Körperteile ist vergleichbar mit einem
Passfoto und wird von den Behörden als Mittel zur Identifizierung der
Individuen anerkannt.

Die Kennzeichnung ist nun nicht nur für die Tiere verbindlich, die in
den Handel gehen, sondern auch für diejenigen, die vielleicht schon
seit vielen Jahren bei einem Halter im Garten
umherlaufen.

Die Fotos werden dann von der Unteren Landschaftsbehörde an die früher
benötigten - und heute noch gültigen - CITES-Bescheinigungen oder an die
heute erforderlichen EG-Vermarktungsbescheinigungen angesiegelt.
 



 

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