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AHO Aktuell - 20.01.2002

Frankfurt: Kampfhunde ohne Wesenstest kommen hinter Gitter

Ordnungsamt ergreift Maßnahmen gegen uneinsichtige Halter


Frankfurt am Main (pia) Nachdem die im August vergangenen Jahres erlassene
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
in einem seit dem 23.10.2001 rechtskräftigen Normenkontrollverfahren vom
Hessischem Verwaltungsgerichtshof in ihren Kernpunkten bestätigt wurde, war
auch die rechtliche Grundlage zum Handeln für die Kommunen endgültig geklärt.
Die überwiegende Zahl der betroffenen Hundehalter hat sich auch dem Erlaub-
nisverfahren gestellt und ihre Hunde einem überprüfbaren Verfahren, das
Aussagen über eine mögliche gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit
des Tieres trifft, unterzogen.

Da inzwischen auch die letzten Fristen abgelaufen sind, wird das Ordnungsamt
Frankfurt nunmehr Maßnahmen gegen diejenigen uneinsichtigen Halter ergreifen,
die trotz Aufforderung die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt haben.
Immerhin handelt es sich hierbei um zur Zeit knapp 200 von mittlerweile mehr
als 400 Antragsverfahren, wobei besonders schwerwiegend ist, dass in circa
30 Fällen bis heute das Ergebnis des Wesenstests der Behörde nicht vorliegt.

Das Ordnungsamt hat deshalb inzwischen begonnen, die unvollständig
ausgefüllten Anträge abzulehnen. Als erster Schritt wird die Sicherstellung
und Unterbringung der rund 30 Hunde ohne Wesenstest in einem Tierheim verfügt.
Im amtlichen Gewahrsam werden die Hunde anschließend durch Sachverständige
begutachtet. Sollte keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit von
dem Tier ausgehen, werden sie zur Weitervermittlung an Dritte freigegeben,
während anderenfalls die Tötung angeordnet wird.

Diese abschließenden Zwangsmaßnahmen gegen uneinsichtige Hundehalter sind
notwendig, um so der Bevölkerung einen umfassenden und wirkungsvollen
Schutz vor gefährlichen Hunden zu gewähren.

Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt, 18.01.2002
 



 

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