Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 25.01.2002

Stellungnahme der GST zur Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes


Bern (ots) - In ihrer Stellungnahme zur Revision des Schweizer
Tierschutzgesetzes hebt die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte
GST einige positive Punkte hervor. Sie wehrt sich jedoch vehement
gegen eine Lockerung des Schächtverbotes und verlangt, dass das Recht
zum Einsatz von Betäubungsmitteln und schmerzausschaltenden
Medikamenten dem Tierarzt vorbehalten bleibt.

Die Einführung des Schutzes der "Würde des Tieres" und die
Definition derselbigen werden von der GST begrüsst. Dieser neue
Aspekt der Gesetzgebung ermöglicht die Einführung neuer, von der GST
seit langem verlangter Regelungen, wie zum Beispiel die Zucht von
Rassen oder Linien, bei denen die Tiere unter den angezüchteten
Eigenschaften leiden müssen.

Die Vereinheitlichung des Vollzugs des Gesetzes wird ebenfalls
begrüsst; leider wurden die Empfehlungen der parlamentarischen
Arbeitsgruppe Langenberger zur Verbesserung der Vollzugsprobleme im
Tierschutzbereich nur teilweise berücksichtigt.

Keine Lockerung des Schächtverbotes

Die vorgesehene Lockerung des Schächtverbotes wird, wie bereits im
September angekündigt, von der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte
GST kategorisch abgelehnt. Sie wird dabei von ihren Sektionen,
insbesondere der Schweizerischen Vereinigung für Wiederkäuermedizin
SVW und der Tierärztlichen Vereinigung für Lebensmittelsicherheit,
unterstützt. Die GST erachtet diese Lockerung als Rückschritt und
erhebliche Senkung des Schutzniveaus der Tiere. Die Tötung durch
einfachen Halsschnitt ohne vorgängige Betäubung ist für die Tiere mit
massiven Schmerzen und Angstzuständen verbunden. Ausserdem wird nur
ein kleiner Teil des so gewonnenen Fleisches als "koscher" gehandelt,
der überaus grössere Teil gelangt ohne jede weitere Deklaration über
die normalen Verkaufskanäle zu den Konsumentinnen und Konsumenten.
Die GST ist ausserdem der Ansicht, dass die Religionsfreiheit als
solches nur dann eingeschränkt wäre, wenn Handel und Konsum von
koscherem Fleisch verboten wären; dies ist in der Schweiz aber nicht
der Fall.

Schmerzausschaltung nur durch Tierärztinnen und Tierärzte!

Die GST verlangt, dass der Einsatz von Medikamenten zur Betäubung
oder Schmerzausschaltung den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten
bleibt. Die unkontrollierte Abgabe solcher gefährlicher Substanzen an
Personen ohne die entsprechenden Kenntnisse wäre verantwortungslos.
Ausserdem würde dies dem Ansatz des neuen Heilmittelgesetzes und der
darin geforderten Warenflusskontrolle widersprechen.

Tierversuche und Werbung mit Tieren

Die GST bedauert, dass die heute gültige Regelung der Förderung
von Alternativmethoden zu Tierversuchen nicht übernommen werden soll.
Die Streichung der Bewilligungspflicht der Verwendung von Tieren zu
Werbezwecken wird nicht gutgeheissen.

Die Integralversion der Stellungnahme kann zur Einsicht, nicht
aber zur integralen Wiedergabe bei der Gesellschaft Schweizerischer
Tierärzte (siehe untenstehende Adresse) bezogen werden.


Charles TROLLIET, Verantwortlicher für Kommunikation GST
Länggassstrasse 8, Postfach 6324, CH-3001 Bern
Tel. : 031 307 35 35 oder 079 205 32 91
Fax : 031.305 35 39
E-mail : charles.trolliet@gstsvs.ch
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de