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AHO Aktuell - 26.01.2002

Schweiz: Rechtsstellung der Tiere wird verbessert


Bern (aho) - Die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat
eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Rechtsstellung der
Tiere ausgearbeitet. In einem Grundsatzartikel wird festgehalten, dass
Tiere rechtlich keine Sachen sind und nur soweit als Sachen behandelt werden,
als keine abweichenden Vorschriften bestehen. Praktisch bedeutet dies, dass
bei der Verletzung eines Tieres der Ersatz für die Behandlungskosten den
Wert des Tieres übersteigen kann und dass auch der Affektionswert berück-
sichtigt werden muss. Wird das gemeinsame Eigentum an einem Tier aufgelöst,
muss der Richter das Tier der Partei zuweisen, die voraussichtlich besser
für das Tier sorgen wird. Schliesslich sollen Tiere, die im häuslichen
Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, nicht
pfändbar sein. Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet. Die Kommission
empfiehlt ebenfalls einstimmig, die beiden Volksinitiativen "für eine
bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" abzulehnen.
 



 

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