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AHO Aktuell - 04.02.2002

Emotionen ersetzen kein Fachwissen


Kreis Soest. (rn). "Welchen Rang nimmt Ihr Hund bei Ihnen Zuhause ein?" Wer
diese Frage damit beantwortet, dass er ein gleichberechtigtes Familienmitglied
sei, kann beim in der Landeshundesverordnung geforderten Sachkundenachweis
nicht punkten. Denn genetisch programmiert ist Bello auf eine strenge
Hierarchie. "Auch jahrzehntelange Erfahrung mit Hunden garantiert nicht, dass
unsere Fragen richtig beantwortet werden. Emotionen ersetzen kein Fachwissen",
fasst Dr. Eberhard Büker, Amtstierarzt beim Kreisveterinärdienst, seine
Erfahrungen mit der Umsetzung der Landeshundeverordnung zusammen.

Diese Aufgabe habe im vergangenen Jahr erhebliche Mehrarbeit für den
Veterinärdienst mit sich gebracht, zieht Abteilungsleiter Dr. Wilfried Hopp
Bilanz. Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Hunde oder gefährliche Tiere im
Sinne der Landeshundeverordnung dürften nur mit Erlaubnis gehalten werden.
Diese werde nur erteilt, wenn der Besitzer seine Sachkunde gegenüber dem
Veterinärdienst nachweise. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 329
Hundehalter entsprechende Prüfungen absolviert, gibt Dr. Hopp einen Überblick.
Lediglich fünf Kandidaten hätten nicht im ersten Anlauf bestanden. Die relativ
geringe Durchfallquote beruhe im Wesentlichen darauf, dass alle Teilnehmer
zuvor den gesamten Fragenkatalog, aus dem die Prüfung zusammengestellt wird,
erhalten haben. So sei eine Vorbereitung kein Problem gewesen.

Grundsätzlich unterlägen die insgesamt 40 Hunde der Anlagen 1 und 2 der
Landeshundesverordnung, beispielsweise Pitbull, Bullterrier (Anlage 1),
Dobermann oder Rottweiler (Anlage 2), dem Anlein- und Maulkorbzwang. "Eine
Ausnahme kann nur zugelassen werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit von seinem Hund nicht ausgeht. Dieser
Nachweis kann durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung erbracht
werden", schildert Dr. Hopp das Verfahren. Im Kreis Soest seien im vergangenen
Jahr 147 Verhaltensprüfungen bei entsprechenden Hunden durchgeführt worden,
wobei sechs Tiere diese Prüfung nicht bestanden hätten. Alle anderen Prüflinge
seien vom Maulkorbzwang befreit worden. Rund ein Drittel dieser Hunde sei
aufgrund der Führigkeit und ihres Gehorsams auch vom Leinenzwang befreit
worden. Der Chef des Veterinärdienstes erläutert: "Diese Hunde dürfen dort,
wo es die Landeshundeverordnung und die jeweilige Ortssatzung erlauben,
ohne Leine geführt werden."

Auch bei der Verhaltensprüfung gebe es eine geringe Durchfallquote. Denn
bereits bei der Anmeldung weise der Veterinärdienst den Hundebesitzer
eingehend auf die zu prüfenden Situationen hin, und das zu erwartende
Verhalten seines Hundes werde besprochen. "Eine ganze Reihe unsicherer
Kandidaten verzichtete dann schon im Vorhinein auf eine Teilnahme",
blickt Dr. Hopp zurück.
 



 

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