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AHO Aktuell - 05.02.2002

Stadt Leverkusen: Anzeigepflicht für große bzw. schwere Hunde


Der Fachbereich Recht und Ordnung macht nochmals darauf aufmerksam, dass eine
Anzeigepflicht für Hunde ab dem Alter von 6 Monaten besteht, die ausgewachsen
eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm haben oder aber mindestens 20 kg
erreichen werden.

Bis zum heutigen Tage sind 1.180 Hundehalter dieser Anzeigepflicht
nachgekommen.

Seit 1. Januar müssen diese Hunde durch einen Mikrochip gekennzeichnet werden.
Dieser wird durch den Tierarzt injiziert. Die Tätowier-Nummer ist leider nicht
ausreichend. Die Mikrochip-Nummer muss anschließend dem Fachbereich Recht und
Ordnung bekannt gegeben werden.

Außerdem muss für große und schwere Hunde eine Tierhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Eine Kopie der Versicherungspolice ist dem Fachbereich
Recht und Ordnung unaufgefordert einzureichen.

Der erforderliche Sachkundenachweis ist dann erbracht, wenn der Hundehalter
in den letzten drei zusammenhängenden Jahren nachweislich einen Hund der
genannten Größenordnung besessen hat. Dies kann durch Steuerbelege,
Tierarztrechnungen oder Kaufverträge geschehen. Gleiches gilt auch für
Jagdscheinbesitzer, Tierärzte, Tierpfleger oder Zoologen sowie für amtlich
angemeldete Züchter. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Hundehalter, die diese Vorraussetzungen nicht erfüllen, wenden sich bitte
an die Tierärztekammer NRW, Tel.: 02152/20 55 80, die Auskunft über Tierärzte
der Umgebung gibt, die die Sachkundeprüfung durchführen können. Die
Bescheinigung über die bestandene Prüfung müssen dann beim Fachbereich Recht
und Ordnung eingereicht werden.

Viele Hundehalter haben ihre Hunde bereits angemeldet. Der Fachbereich Recht
und Ordnung bittet jedoch alle Hundehalter noch einmal zu überprüfen, ob die
ab 01.01. erforderlichen Nachweise komplett eingereicht wurden und ggf. diese
bis zum 01.03. nachzureichen

Rückfragen zu diesem Thema werden unter der Rufnummer 0214/406-30 35
beantwortet.

Da es in der Vergangenheit öfter zu Missverständnissen über die Anleinpflicht
kam, hier noch mal eine Auflistung der festgelegten Bereiche:

Große oder schwere Hunde müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Hauptgeschäfts-
zentren, in Fußgängerzonen, in Innenstadtbereichen, im Gebiet des Silbersees
und des Hitdorfer Sees sowie bei öffentlichen Veranstaltungen angeleint werden.
Im Wald dürfen sie außerhalb von Wegen nur an der Leine mitgeführt werden.

Pressemitteilung von Dienstag, 5. Februar 2002
Stadt Leverkusen
 



 

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