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AHO Aktuell - 09.02.2002

VG Würzburg: Euthanasie von Dog Argentino rechtens


Aschaffenburg (aho) - Für rechtmäßig befunden hatte nach einem Bericht der
Zeitung "Main-Echo" die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg die
Einschläferung des Kampfhundes »Arthos«, einem »Dog Argentino«. Das Tier
war am 18. Januar auf Anordnung der Stadt Alzenau getötet worden, weil es
am 11. Januar eine Frau in Albstadt erheblich verletzt hatte.

Die Verwaltungsrichter bestätigten mit ihrer nun vorliegenden Urteilsbe-
gründung die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Der Hund habe sich als
»tatsächlich gesteigert aggressiv erwiesen«. Dabei spiele das Verhalten
der verletzten Frau keine Rolle. Der Dog Argentino bestätigte, so die
Richter, durch sein Verhalten seine Gefährlichkeit. Deshalb kam ein
Gutachten zum Verhalten des Tieres nicht mehr in Betracht. Dem
Hundehalter kreidet das Gericht an, er sei offenbar nicht in der Lage das
erhebliche Gefahrenpotenzial, das von einem Dog Argentino ausgehe,
vernüftig einzuschätzen. Deshalb habe die Stadt Alzenau zu Recht die
Haltung des Tieres untersagt und ihn verpflichtet den Hund einschläfern
zu lassen.

Kritisch vermerken die Verwaltungsrichter auch die Tatsache, dass der
Hund bei seiner Anmeldung als »Mischling« angegeben wurde, obwohl dem
Besitzer bekannt war, dass diese Bezeichnung nicht zutraf.

Den Besitzer des Hundes kommt nach den Recherchen der Zeitung der Vorfall
teuer zu stehen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine Versicherung
für die Kosten aufkommt. Versicherungen verlangten bei Kampfhunden
regelmäßig die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine solche
existiert aber nicht. Folglich besteht auch kein Versicherungsschutz.
An Kosten summierten sich die Aufwendungen für Behandlung und Kranken-
hausaufenthalt der verletzten Frau, die vier Wochen nach dem Angriff
des Hundes immer noch im Kreiskrankenhaus Wasserlos liegt und sechs
Operationen über sich ergehen lassen musste. Eine Ersatzkraft für die
verletzte Lehrerin müsse bezahlt werden. Erfahrungsgemäß lasse der
Staat sich solche Aufwendungen vom Verantwortlichen erstatten. Hinzu
komme vermutlich eine beträchtliche Geldstrafe, heißt es laut Zeitungs-
bericht aus dem Rathaus.

Die Stadt Alzenau will ihrerseits laut "Main Echo" auf den schlimmen
Vorfall mit einer Verschärfung der ihr zustehenden Rechtsmittel reagieren.
Es kommen eine drastische Erhöhung der Steuersätze für Kampfhunde sowie
der Erlass einer Hundeverordnung in Betracht. Diese kann beispielsweise
vorsehen, dass bestimmte Hunde nur an der Leine ausgeführt werden dürfen
und gefährdete Areale wie zum Beispiel die Umgebung von Spielplätzen,
Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder zentrale Plätze meiden müssen.
 



 

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