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AHO Aktuell - 09.02.2002

Österreich: Seit langem wieder ein Tollwutfall in Kärnten


Die Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling hat am 4.2.2002
bestätigt, dass der in der Gemeinde Griffen (Bezirk Völkermarkt) am 28.
Jänner erlegte tollwutverdächtige Fuchs, tatsächlich infiziert war. Es
wird angenommen, dass der Fuchs von Slowenien eingewandert ist, denn
aufgrund des sehr kalten Dezembers ermöglichten zugefrorenen Flüsse
den Füchsen ungehinderte Wanderungen.

"Um eine Ausbreitung der Tollwut zu verhindern, ist jetzt im Februar als
Sofortmaßnahme eine Tollwutköderauslegung geplant. Zusätzlich wurde
bereits eine vermehrte Bejagung von Füchsen in Absprache mit
Landesjägermeister Ferdinand Gorton vereinbart. Die erlegten Füchse
aus den gefährdeten Gebieten werden zur Untersuchung nach Mödling
an die Bundesanstalt eingesendet. Die Köderauslegung wird durch
informierte Jäger in deren Jagdgebieten erfolgen. Um eine ausreichende
Immunisierung der Füchse zu erreichen, soll eine Nachimpfung in vier
bis sechs Wochen und eine weitere Impfaktion im Herbst durchgeführt
werden", informierte heute Landesrat Georg Wurmitzer. "Diese rasche
Vorgangsweise ist nur durch die gute Zusammenarbeit mit der Kärntner
Jägerschaft und den zuständigen Fachexperten möglich," so Wurmitzer.

Der zuständige Landesveterinärdirektor Dieter Vogl teilte mit, dass die
Tollwutköderauslegung unter Berücksichtigung der topographischen
Gegebenheiten in den Gebieten rund um den Erlegungsort erfolgen
wird. "Um diese Fläche zu beimpfen sind mehr als 14.000 Tollwutköder
notwendig," betonte Vogl. Betroffen sind der Bezirk Wolfsberg mit den
Gemeinden St. Andrä, St. Georgen im Lavanttal, St. Paul im Lavanttal,
Lavamünd und der Bezirk Völkermarkt mit den Gemeinden Griffen, Diex,
Völkermarkt, bis nach St. Kanzian, Ruden, Neuhaus, Eberndorf sowie
Bleiburg und Feistritz ob Bleiburg.

Landesrat Georg Wurmitzer bittet die Befölkerung folgende
Präventivmaßnahmen auch zum Selbstschutz zu befolgen:
- Entsprechend der Wutverordnung sind Hunde an der Leine zu führen.
- Kontakt mit Wildtieren ist zu vermeiden.
- Verhaltensauffällige und verendete Wildtiere sind an den örtlich
zuständigen Amtstierarzt bzw. Gendarmerie oder Gemeinde zu melden.
- Die vorbeugende Tollwutimpfung von Heimtieren
- Impfköder nicht berühren
- Bei Kontakt mit wutverdächtigen Tieren ist der zuständige Amtsarzt zu
informieren.
- Bissverletzungen sind unverzüglich an die nächste
Gendermariedienststelle zu melden.

Als Auskunftspersonen stehen der Amtstierarzt bzw. der Amtsarzt der
Bezirkshauptmannschaft, die Veterinärabteilung des Amtes der Kärntner
Landesregierung sowie die Kärntner Jägerschaft zur Verfügung.
 



 

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