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AHO Aktuell - 15.02.2002

Kommission genehmigt Erwerb von Royal Canin durch Masterfoods


Brüssel - Die Europäische Kommission hat dem vorgesehenen Erwerb des
französischen Haustierfutterunternehmens Royal Canin SA. durch Masterfoods
Holding, eine französische Tochtergesellschaft der amerikanischen Mars Inc.,
mit Auflagen zugestimmt. Mars hat zugesagt, für Gesamteuropa seine Geschäfts-
bereiche zu veräußern, die mit fünf der Haustierfuttermarken der fusionierten
Einheit verbunden sind, d.h. Advance, Premium, Royal Chien, Playdog und
Brekkies gemeinsam mit den beiden großen Werken in La Chappelle und Moulin
in Zentralfrankreich (Loir-et-Cher) bzw. in Südostfrankreich, sowie alle
übrigen mit den veräußerten Geschäften verbundenen Vermögenswerte. Die
Fusion kann erst vollzogen werden, nachdem diese Auflagen erfüllt sind.
Mars ist ein im Privatbesitz befindlicher Hersteller von Imbissen,
Speiseeis, Haustierfutter und verschiedenen anderen Produkten mit Hauptsitz
in Virginia (USA). Masterfoods Holding ist eine im Jahr 2000 gegründete
vollständige Tochtergesellschaft von Mars. Zu den Haustierfuttermarken von
Mars zählen Pedigree, Advance, Cesar, Whiskas und Sheba, die weltweit
verkauft werden und nationale / regionale Marken wie Canigou und Brekkies.

Royal Canin ist ein führender Anbieter von fertigen Haustier-Trockenfutter-
produkten mit Hauptsitz in Frankreich und Notierung an der Pariser Börse.
Royal Canin hat sein Markengeschäft über den Verkauf in Spezialgeschäften
innerhalb der Europäischen Union aufgebaut. Die Untersuchung der Kommission
hat bestätigt, dass die Märkte für trockene Fertigfutterprodukte für Katzen
und Hunde wegen der spürbaren Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten
hinsichtlich Kaufverhalten, Marktstrukturen und Absatzstrategien weiterhin
landesweite Märkte sind. Nach der sechswöchigen Untersuchung ergaben sich
Wettbewerbsbedenken auf dem französischen Hundefuttermarkt und dem deutschen
Hunde- und Katzenfuttermärkten insbesondere bei den sehr schnell wachsenden
Märkten für Trockenfutterprodukte. Auf diesen Märkten sind einige große
Anbieter wie Nestlé, Procter und Gamble und Colgate Palmolive, eine Reihe
kleiner Nischenanbieter sowie Eigenmarkenhersteller tätig. Die Produkte
werden über die herkömmlichen Geschäfte sowie einer breiteren Gruppe von
Spezialgeschäften einschließlich Tierläden, Gartencentern, Hobbyläden, von
Züchtern und Tierärzten verkauft.

In Frankreich ist Royal Canin der eindeutige Marktführer, auf den im Jahr
2000 ein Drittel der verkauften fertigen Hundetrockenfutterprodukte entfiel.
Ohne Abhilfen hätte der Zusammenschluss diese führende Stellung noch spürbar
gestärkt und zu sehr hohen Marktanteilen in den Spezialgeschäften geführt.
Die Zusage zur Veräußerung der mit den Marken Advance, Premium, Royal Chien
und Playdog verbundenen Geschäfte wird die Marktpräsenz von Royal Canin in
Frankreich auf unterhalb der ursprünglichen Höhe verringern. Drei der
genannten Marken zählten im Jahr 2000 zu den zehn umsatzstärksten
Produkten.

In Deutschland würden Überschneidungen zwischen diesen beiden starken
Anbietern bei den Spezialgeschäften entstehen und zu sehr hohen
Gesamtmarktanteilen vor allem bei Katzentrockenfutterprodukten führen. Bei
Trockenhundefutter wird die Veräußerung der Marken Advance, Premium und
Playdog die Marktanteile auf eine Höhe senken, bei der keine Wettbewerbs-
bedenken mehr bestehen. Hinsichtlich Trockenkatzenfutterprodukten wird die
Veräußerung von Brekkies, der drittgrößten Katzentrockenfuttermarke im Jahr
2000 gemeinsam mit den anderen veräußerten Vermögenswerten dem Erwerber
umfassende Möglichkeiten geben, den Wettbewerb mit der fusionierten Einheit
aufzunehmen. Zu den veräußerten Geschäften zählen Marken, die das gesamte
Qualitätsspektrum umfassen und dem Käufer eine kritische Masse geben. Da
die strengen Auflagen gewährleisten werden, dass ein ausreichend starker
Käufer in der Lage sein wird, diese Vermögenswerte in seine eigene
Markenstrategie einzubeziehen und sie weiterzuentwickeln, kam die Kommission
zu dem Ergebnis, dass die Abhilfen geeignet sind, die während der Untersuchung
entdeckten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Die Kommission hat die
Auswirkungen dieser Übernahme nur für die Europäische Union untersucht, da
Haustierfutterprodukte von der Anwendung des EWR-Abkommens zwischen der EU,
Norwegen, Island und Liechtenstein ausgenommen sind.

IP/02/263
15. Februar 2002
 



 

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