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AHO Aktuell - 20.02.2002

Ausnahmen vom Einfuhrverbot für gefährliche Hunde möglich


Berlin (BPA) - Das Bundeskabinett hat am 20. Februar 2002 eine
Verordnung verabschiedet, die es in eng begrenzten Ausnahmefällen
zulässt, gefährliche Hunde nach Deutschland einzuführen. Die
Bundesregierung reagiert mit den Änderungen auf übermäßige
Beschwernisse, die zum Beispiel im Reiseverkehr durch das im
April 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde entstanden waren.

Künftig dürfen ausländische Urlauber ihre als gefährlich eingestuften
Hunde für Aufenthalte bis zu einem Monat nach Deutschland mitbringen.
Bereits hier lebende gefährliche Hunde, die auf Auslandsreisen
mitgenommen werden, können künftig problemlos wieder eingeführt
werden. Der Hundehalter ist allerdings verpflichtet, Belege
insbesondere über die Identität des Vierbeiners vorzulegen. Bisher
durften ausländische Urlauber bestimmte Hunderassen gar nicht zu
einem Urlaub nach Deutschland mitbringen; deutsche Urlauber konnten
ihre Hunde vom Auslandsurlaub nicht wieder mit nach Hause nehmen.

Die Ausnahmeregelung gilt auch für Polizei- und andere Diensthunde,
für Blindenhunde und Behindertenbegleithunde sowie für
Lawinenhunde und sonstige Hunde des Katastrophen- und
Rettungsschutzes.

Als gefährliche Hunde gelten nach der gesetzlichen Regelung die
Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Kreuzungen
untereinander und mit anderen Rassen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Veröffentlicht am 20. Februar 2002
 



 

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