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AHO Aktuell - 20.03.2002

Der WA zum Schutz der Tiere während des Transports


Brüssel - Der Wissenschaftliche Ausschuss (WA), der die Europäische Kommission
zu Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes berät, legte am 19.03.2002
einen Bericht über den Schutz der Tiere beim Transport vor. Die Wissen-
schaftler kamen zu dem Schluss, dass Tierschutz und Tiergesundheit im Verlaufe
des Transports bzw. aufgrund des Transports erheblich beeinträchtigt werden
können. Der Ausschuss äußerte sich zu Fahrzeiten, Ruhezeiten, Tränk- und
Fütterungsintervallen, Ladedichte und Lademethoden. Auch erklärte er, der
Transport sehr junger Tiere sollte untersagt werden. Der Ausschuss betonte
die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausbildung des Personals, das während
des Transports für die Tiere zuständig ist. Die Kommission wird die Stellung-
nahme ausführlich prüfen und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge präsen-
tieren. Um einen angemessenen Schutz von Tieren während des Transports zu
gewährleisten, empfehlen die Wissenschaftler ein von der Transportart
abhängiges Raumangebot, eine größere Höhe der Decks beim Transport von Tieren
auf Lastkraftwagen sowie neue Höchstfahrzeiten. Weiter werden höhere Normen
zum Schutz von Pferden beim Transport empfohlen, so beispielsweise eine
Vorschrift, nach der sie in Einzelboxen transportiert werden müssen.

Der Bericht verweist auf die Rolle, die Tiertransporte bei der Übertragung
von Krankheiten spielen, wie sich bei dem Ausbruch der Maul- und Klauen-
seuche im letzten Jahr gezeigt hat. Die Wissenschaftler empfehlen, den
Kontakt zwischen transportierten Tieren und anderen Tieren eines Betriebs
auf ein Minimum zu beschränken. Da nach Feststellung der Wissenschaftler
die Verladung für die Tiere eine extreme Belastung darstellt, wird zudem
empfohlen, das Entladen der Tiere an den Aufenthaltsorten zu vermeiden.
Ruhezeiten und Versorgung der Tiere sollten im Laderaum erfolgen, unter
der Bedingung, dass eine geringere Ladedichte eingehalten wird.

Der Ausschuss stellt weiter fest, dass unsachgemäßes Be- und Entladen,
ungeeignete Fahrweise, mangelnde Überwachung und Pflege der Tiere während
des Transports zu den Hauptursachen von Tierschutzproblemen gehören. Daher
betont er die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ausbildung und Zerti-
fizierung des während des Transports für die Tiere verantwortlichen
Personals. Sehr junge Tiere sollten überhaupt nicht transportiert werden.
Die heutige wissenschaftliche Stellungnahme folgt einem Bericht der
Kommission aus dem Jahre 2001 über die Umsetzung der EU-Vorschriften für
Tiertransporte. Dieser Bericht stellte wesentliche Mängel bei der Durch-
setzung der Vorschriften durch die nationalen Behörden fest. Es wurden
bereits einige Vorschläge unterbreitet, um diese Mängel abzustellen.

Im April 2001 wurden dem Rat strengere Anforderungen zu Belüftung,
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssteuerung vorgelegt, diese Vorschläge
werden derzeit noch diskutiert. Es folgten im August 2001 weitere
Vorschläge, die vorsehen, dass ein Tierarzt die Transportfähigkeit der
Tiere bescheinigen muss. Diese jüngste wissenschaftliche Stellungnahme
wird nunmehr von der Kommission im Hinblick auf eine weitere Verstärkung
der Bestimmungen für den Tiertransport geprüft. Bestehende EU-Bestimmungen
für den Tiertransport sehen vor, dass:

· Transporteure lebender Tiere von nationalen Behörden registriert und
zugelassen werden;
· die Fahrzeit auf acht Stunden begrenzt ist oder der Streckenplan der
Genehmigung durch nationale Behörden bedarf, spezielle Anforderungen an
Fahrzeugausstattung zu erfüllen und Höchstfahrzeiten einschließlich
obligatorischer Ruhezeiten zum Füttern und Tränken einzuhalten sind; die
Tiere bei Überschreitung dieser Höchstzeiten an den Aufenthaltsorten
auszuladen sind;
· Höchstbeladedichten für die wichtigsten Nutztierarten festgelegt werden


P/02/443
 



 

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