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AHO Aktuell - 28.03.2002

Tiger illegal eingeschläfert +++ Kadaver als Tierarzthonorar


Frankfurt (ots) - Einen etwas ungewöhnlichen Fall des Verstoßes gegen das
Artenschutzabkommen beschäftigte rund zwei Jahre das Fachkommissariat für
Umweltkriminalität beim Polizeipräsidium in Frankfurt a. M. Hierbei ging
es um das Einschläfern von zwei Zirkustigern. Der Polizei wurde bereits
im März 2000 angezeigt, daß ein Zirkusunternehmen, welches zum damaligen
Zeitpunkt in Frankfurt am Main ein Gastspiel gab, einen vier- und einen
sechsjährigen Tiger töten ließ, da sie angeblich für die tägliche Show
nicht mehr einsetzbar waren. Die Ermittlungen gestalteten sich alleine
schon deshalb schwierig, weil der Zirkus in Deutschland und dem europä-
ischen Ausland ständig unterwegs war und in unterschiedlichen Städten
gastierte. Trotzdem konnten die Kriminalisten feststellen, daß die Raub-
tiergruppe von 13 auf 11 Tiere reduziert war und für die fehlenden zwei
Tiger keine plausible Erklärung abgegeben bzw. ein schriftlicher Nachweis
vorgelegt werden konnte. Über den Fehlbestand hätte der Besitzer nach dem
internationalen Artenschutzabkommen - darunter fallen zum Beispiel auch
in Gefangenschaft lebende Raubtiere, die sogar unter den höchsten Schutz-
status fallen - eine entsprechende Sondererlaubnis der Naturschutzbehörde
über die "Vermarktung von streng geschützten Tieren" vorlegen müssen. Die
Geschichte, daß die beiden Raubkatzen bei einer Gastspielreise in den USA
im Jahre 2000 aus Sicherheitsgründen erschossen wurden, nachdem sie einen
Mitarbeiter des Zirkus angefallen hätten, konnte anhand der Dokumentationen
amerikanischer Kollegen widerlegt werden. Unter Einschaltung weiterer
ausländischer Polizeidienststellen und Artenschutzbehörden ergaben sich
Hinweise auf einen 51jährigen Veterinär aus Norddeutschland. Der Tatverdacht,
daß er etwas mit der Tötung der beiden Tiger zu tun haben könnte, wurde so
konkret, daß ein Durchsuchungsbeschluß für die Wohn- und Geschäftsräume des
Mannes durch das Amtsgericht erging. Der Veterinär räumte in seiner polizei-
lichen Vernehmung ein, die beiden Tiere im Auftrag des Tierhalters in
Frankfurt am Main eingeschläfert zu haben, da sie angeblich an einer
gesteigerten Aggressivität litten. Als Lohn für seine Arbeit habe er die
toten Tiere erhalten. Das eine Tigerfell war zwischenzeitlich zu einem
Vorleger verarbeitet worden, welches in der Wohnung des Mannes sicher-
gestellt wurde. Der zweite Tiger befand sich noch im Kühlraum des beauf-
tragten Präparators, der wiederum diesen Tierkörper als bargeldloses
Honorar für seine Leistungen erhalten hatte. Auch diese Überreste wurden
eingezogen. Derzeit fehlen lediglich noch der Schädel und die Krallen des
Präparates aus dem Besitz des Veterinärs. Zwischenzeitlich wurden zwar
EG-Dokumente nach dem Artenschutzabkommen den Ermittlern über zwei
Präparate vorgelegt, jedoch bedürfen diese noch der Überprüfung bei der
zuständigen Fachbehörde. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen wegen des
Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz noch
an. Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Tigerbesitzer ist als
geklärt anzusehen, so daß die Akten durch das Fachkommissariat in Kürze
zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Pressestelle Polizei Frankfurt
 



 

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