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AHO Aktuell - 09.04.2002

Bartels appelliert an Hundehalter: Anleinzwang beachten


HANNOVER. Für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli schreibt das neue
Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vor,
dass Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen.
Die freie Landschaft umfasst sowohl den Wald als auch die übrige Feldmark.
Daran erinnerte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

Besonders jetzt, in der Brut- und Setzzeit, reagierten alle Tierarten auf
Störungen äußerst empfindlich. Oft würden Hundehalter die Störungen gar
nicht bemerken, sagte Bartels, doch alljährlich gingen z. B. zahlreiche
Vogelbruten verloren, weil aufgeschreckte Elternvögel Eier oder Jungvögel
nicht vor dem Auskühlen schützen konnten. Auch verwaiste Rehkitze und
Junghasen könnten qualvoll verhungern, wenn der sonst so brave Hund tollend,
bellend oder auch nur schnüffelnd durch Wald und Feld streift. Dadurch
werden die Muttertiere vergrämt und so von ihrem Nachwuchs getrennt.

Der Minister wies auch darauf hin, dass Hundebesitzern, die gegen das
Gesetz verstoßen, empfindliche Geldbußen drohen. Im Übrigen handele es
sich dabei, fügte Bartels hinzu, nicht um eine neue Regelung, sondern
um eine alt bewährte, die aus dem früheren Feld- und Forstordnungsgesetz
übernommen worden sei.
 



 

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