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AHO Aktuell - 11.04.2002

Stadt Leverkusen: Tollwut-Impfaktion Frühjahr 2002


Leverkusen - In den kommenden fünf Wochen findet wieder eine besonders
intensive Tollwutbekämpfung durch eine gezielte und flächendeckende
Impfung der Füchse gegen die Tollwut statt. Die Beköderung der Füchse
erfolgt im gesamten Stadtgebiet, das nach wie vor tollwutgefährdeter
Bezirk ist.. Die Köder werden zum Teil aus der Luft und zum Teil am Boden
ausgebracht. Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber erfolgt am 18.
April und zwischen dem 13. und 17. Mai. Die Leverkusener Jäger werden
vom 13. bis 29. April unterwegs sein, um die Köder in Grünzonen, Parks,
Gartenanlagen und auch auf Friedhöfen auszulegen.

Die Jäger erfüllen hierdurch gemeinsam mit dem Fachbereich Veterinär-
medizin eine wichtige Aufgabe zum Wohl der Menschen und für die
Gesundheit der Tiere.

Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel
ist von einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen
Durchmesser von vier Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen
starken Fett- und Fleischgeruch verbreitet. Der Impfstoff ist speziell
für die Füchse entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen
immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt
kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sollte
den Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell
ungefährlich. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass Hunde und
Katzen in der Zeit vom 13. April bis 27. Mai nicht frei und
unbeaufsichtigt herumlaufen und Hunde an der Leine geführt werden.

Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, dürfen Hunde, auch im
Interesse der Hundehalter, keinen Köder aufnehmen. Es sind wiederholt
Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen und zu
Hause erbrochen wurden. Durch den Kontakt der Hundehalter mit dem
Inhalt der Impfstoffkapsel wurden Untersuchungen und mehrfache
Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Zusatzinformation

Nach wie vor sind Hunde und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Ein
wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage
und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes
Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muß es eingeschläfert
werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter
wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Daher nochmals die Aufforderung
des Veterinäramtes Hunde und Katzen unbedingt einmal jährlich gegen
Tollwut schutzimpfen zu lassen.
 



 

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