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AHO Aktuell - 18.04.2002

Duisburg: Füchse werden gegen Tollwut geimpft


Duisburg. Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen neun Tollwutfälle
festgestellt. Daher ist es erforderlich, die Immunisierung der Füchse
fortzuführen. Die Tollwutimpfung ist mindestens zwei Jahre über den
letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen. Das Impfgebiet muss mindestens
eine Fläche von 5000 qkm umfassen. Dies führt dazu, dass auch
Gebiete beködert werden müssen, in denen seit längerer Zeit keine
Tollwut aufgetreten ist.

Die Impfköder, die in Parkanlagen, auf Friedhöfen und in Waldgebieten
von der Jägerschaft per Hand ausgelegt werden, haben die Form eines
Eishockeypucks. Der Impfstoff ist im Inneren des Ködern untergebracht
und wird erst beim Zerkauen in der Maulhöhle des Fuchses
freigesetzt.

Für Haustiere und freilebende Tier ist der Impfstoff unschädlich.
Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter
außergewöhnlichen Umständen Gefahren entstehen. Es wird daher dringend
empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie sogar
einzusammeln, da durch den menschlichen Geruch die Aufnahme der Köder
durch den feinnasigen Fuchs beeinträchtigt wird. Sollte die
Impfstoffflüssigkeit in Mund, Auge oder Nase gelangt sein,
Schleimhautkontakt unverzüglich mit reichlich Wasser spülen und einen
Arzt konsultieren. Bei Berührung mit intakter Haut ist es ausreichend,
sofort mit Wasser und Seife gründlich zu waschen. Im Zweifel ist
jedoch ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen,
da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfstoff gegen
Tollwut bewirkt. In den Impfgebieten dürfen Hunde und Katzen nicht
frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die
nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer
Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen sowie Katzen,
die nachweislich unter
wirksamen Impfstoff stehen.

Neben diesen Tierseuchenbestimmungen gelten darüber hinaus alle
gültigen und einschränkenden Vorschriften z. B. Leinenzwang bei
bestimmten Rassen und in bestimmten Örtlichkeiten.

Pressemitteilung von Donnerstag, 18. April 2002
Stadt Duisburg
 



 

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